Begründung:
Für den Ausbau und die Nutzung des Dachgeschosses ist die erforderliche Belichtung herzustellen. In der Straßenfassade wurde auf die Anordnung von Dachflächenfenstern verzichtet. Da der rückwärtige Bereich durch den Kamener Platz auch als öffentlicher Verkehrsraum gilt, wäre bei Einhaltung der Festsetzung der Ausbau des Dachgeschosses nicht möglich. Nur durch die Errichtung von Dachgauben, kann die erforderliche Belichtung nicht erreicht werden. Weiterhin würde durch eine Vielzahl von Dachgauben das Dach überfrachtet werden. Die Anordnung der Dachflächenfenster kann als harmonisch bezeichnet werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses der Kreisstadt Beeskow stimmen der
Befreiung von den Festsetzungen der Satzung zur Gestaltung des historischen
Stadtkerns in folgendem Punkt zu:
Gemäß § 5 Nr. 6 dürfen Dachflächenfenster nur auf den vom öffentlichen Verkehrsraum aus der Fußgängerperspektive nicht einsehbaren Dachflächen eingebaut werden. Der Eigentümer plant im rückwärtigen Bereich die Erweiterung einer vorhandenen Gaube und 3 Dachflächenfenster im Hauptgebäude und 4 Dachflächenfenster im Nebengebäude.