Begründung:
Die
Stadt Beeskow hat im Flächennutzungsplan der Stadt Beeskow bisher zwei
Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Ziel dieser
Konzentrationsflächen ist, dass Windkraftanlagen in diesen Gebieten zulässig
sind und gleichzeitig außerhalb dieser Flächen ausgeschlossen werden. Durch die
Erarbeitung eines Bebauungsplanes werden die Standorte der Anlagen und die
Erschließung geregelt.
Im Entwurf des Teilregionalplanes Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft ist dieses Gebiet, das sich zum größten Teil auf Grundstücken der Nachbargemeinde, Amt Schlaubetal, erstreckt. Als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Mit Inkrafttreten des Teilregionalplanes ist die Stadt Beeskow verpflichtet, die eigenen Planungen entsprechend anzupassen. Um Wildwuchs zu vermeiden und die Anlagen städtebaulich geordnet festzulegen, wird ein Bebauungsplan erarbeitet. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen die Einleitung der Änderung
Nr. 65 des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow im Parallelverfahren mit dem
Bebauungsplan Nr. K 4 „Windpark Grunow-Mixdorf“. Die Fläche soll als Fläche für
Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Gleichzeitig wird die Fläche innerhalb
dieses Bereiches weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft verbleiben.
Das Änderungsverfahren kann nur abgeschlossen werden, wenn der Teilregionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland- Spree diese Fläche als Windeignungsgebiet ausweist.