Betreff
Einleitung der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow "Windpark Grunow-Mixdorf"
Vorlage
BV/018/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadt Beeskow hat im Flächennutzungsplan der Stadt Beeskow bisher zwei Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Ziel dieser Konzentrationsflächen ist, dass Windkraftanlagen in diesen Gebieten zulässig sind und gleichzeitig außerhalb dieser Flächen ausgeschlossen werden. Durch die Erarbeitung eines Bebauungsplanes werden die Standorte der Anlagen und die Erschließung geregelt.

Im Entwurf des Teilregionalplanes Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft ist dieses Gebiet, das sich zum größten Teil auf Grundstücken der Nachbargemeinde, Amt Schlaubetal, erstreckt. Als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Mit Inkrafttreten des Teilregionalplanes ist die Stadt Beeskow verpflichtet, die eigenen Planungen entsprechend anzupassen. Um Wildwuchs zu vermeiden und die Anlagen städtebaulich geordnet festzulegen, wird ein Bebauungsplan erarbeitet. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen die Einleitung der Änderung Nr. 65 des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. K 4 „Windpark Grunow-Mixdorf“. Die Fläche soll als Fläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Gleichzeitig wird die Fläche innerhalb dieses Bereiches weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft verbleiben. 

Das Änderungsverfahren kann nur abgeschlossen werden, wenn der Teilregionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland- Spree diese Fläche als Windeignungsgebiet ausweist.