Begründung:
Die
Stadt Beeskow hat im Flächennutzungsplan der Stadt Beeskow bisher zwei
Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Ziel dieser
Konzentrationsfläche ist, dass Windkraftanlagen in diesen Gebieten zulässig
sind und gleichzeitig außerhalb dieser Flächen ausgeschlossen werden. Durch die
Erarbeitung eines Bebauungsplanes werden die Standorte der Anlagen und die
Erschließung geregelt.
Im
Entwurf des Teilregionalplanes Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft ist
dieses Gebiet, das sich zum größten Teil auf Grundstücke der Nachbargemeinde,
Amt Schlaubetal, erstreckt, als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Mit
Inkrafttreten des Teilregionalplanes ist die Stadt Beeskow verpflichtet, die
eigenen Planungen entsprechend anzupassen. Um Wildwuchs zu vermeiden und die
Anlagen städtebaulich geordnet festzulegen, wird ein Bebauungsplan erarbeitet.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Das
Plangebiet setzt sich aus folgenden Flurstücken zusammen:
Gemarkung
Beeskow
Flur
17, Flurstücke 107, 108, 111, 112, 115, 116, 119 - 121, 124, 125, 128, 129,
132, 133, 148, 149, 150, 151
und ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein
Bebauungsplan aufgestellt.
2.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in
Form einer 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur
Erörterung der Planung durchgeführt.
Das Planverfahren kann erst abgeschlossen werden, wenn der Teilregionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland- Spree diese Fläche als Windeignungsgebiet ausweist.