Betreff
Beschluss einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. K 4 "Windpark Grunow-Mixdorf"
Vorlage
BV/020/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Diese Sicherung ist notwendig, damit die Planung nicht dadurch vereitelt oder wesentlich erschwert wird, dass während des Planungsverfahrens vollendete Tatsachen geschaffen werden, indem bauliche Anlagen errichtet oder die Grundstücke in einer Weise verändert werden, die den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes widersprechen. Die Erhaltung einer ungehinderten Planungsmöglichkeit entsprechend den Planungszielen muss durch eine Veränderungssperre gesichert werden.

Inhalt der Veränderungssperre nach § 14 BauGB ist, dass

1. Vorhaben i.S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;

2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

Nach § 17 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.

Die Gemeinde kann eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise neu beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.

Andererseits ist die Veränderungssperre vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind. Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist identisch mit dem Plangebiet des Baubauungsplanes Nr. K 4 „Windpark Grunow-Mixdorf“, für den ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Die Grenzen sind somit hinreichend bestimmt. 

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Veränderungssperre zur Sicherung des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Nr. K 4 „Windpark Grunow-Mixdorf“ nach § 16 des BauGB.