Betreff
Beschluss zum Umgang mit dem Windeignungsgebiet Nr. 3 "Beeskow OT Neuendorf"
Vorlage
BV/026/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das Windeignungsgebiet Nr. 3 „Beeskow OT Neuendorf“ wird im aktuellen Entwurf des Teilregionalplanes Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft nicht mehr ausgewiesen. Die Erarbeitung eines neuen Bebauungsplanes oder die Änderung des vorhandenen wäre nach Inkrafttreten des Teilregionalplanes nicht mehr möglich. Der vorhandene Bebauungsplan ist rechtskräftig und kann weiterhin umgesetzt werden. Das heißt, dass die vorhandenen Windkraftanlagen im Rahmen der vorhandenen Planung ersetzt werden können. Dabei sind die festgesetzten Standorte und alle anderen Festsetzungen, wie z.B. Höhenbegrenzungen, auch für die neuen Anlagen bindend. Ein Repowering nach aktuellen Kriterien und Leistungsmöglichkeiten wäre nicht möglich.

Der Investor ist an die Stadt Beeskow herangetreten und beabsichtigt, in diesem Gebiet neue Windkraftanlagen zu errichten. Die Anzahl der Anlagen könnte reduziert werden und die entsprechenden Abstände zur Wohnbebauung und zum Windprofiler in Lindenberg berücksichtigt werden. Dafür sollen die neuen Anlagen aber mit einer höheren Nabenhöhe und größeren Rotoren ausgestattet werden. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

a) dass für das vorhandene Windeignungsgebiet Nr. 3 „Beeskow OT Neuendorf“ ein neuer Bebauungsplan erarbeitet wird. Dieser Bebauungsplan soll die aktuell geltenden Abstände zur Wohnbebauung und zum DWD Lindenberg aufnehmen und in diesem Rahmen neue Windkraftanlagen mit entsprechender Leistungsfähigkeit zulassen

oder

b) dass der vorhandene Bebauungsplan weiterhin gilt und neue Anlagen nur in den damals festgesetzten Kriterien zugelassen werden.