Begründung:
Das
Plangebiet ist zurzeit noch gemeinsam mit dem Gebiet „Hufenfeld“ Bestandteil
des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. K 1 „Windpark Beeskow. Danach sind u.a.
die Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen und deren Höhe geregelt.
Im 3. Entwurf des Teilregionalplanes „Windenergie“ der Regionalen
Planungsgemeinschaft, ist das Plangebiet in Neuendorf nicht mehr als Windeignungsgebiet
ausgewiesen. Das heißt, dass der Bebauungsplan zwar rechtskräftig bleibt und
auch umgesetzt werden kann, eine Änderung ist nach Inkrafttreten des
Teilregionalplanes aber nicht mehr möglich, denn in Plan- und
Änderungsverfahren müssen die Ziele der Raumordnung und Regionalplanung
berücksichtigt werden.
Der
Betreiber des Windparks Neuendorf beabsichtigt die vorhandenen Anlagen durch
neue, leistungsfähigere Anlagen zu ersetzen. Um dies zu ermöglichen, ist eine
geringfügige Höhenerweiterung erforderlich.
Das
Plangebiet setzt sich aus folgenden Flurstücken (ganz oder teilweise) zusammen:
Gemarkung Beeskow, Flur 1
Flurstück 1 - 10, 11/2, 12/2, 13/2, 14, 172 - 174, 221, 256, 260, 265, 270,
Gemarkung Beeskow, Flur 2
Flurstück 486
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein
Bebauungsplan aufgestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.