Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. K 6 "Windpark Neuendorf"
Vorlage
BV/030/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das Plangebiet ist zurzeit noch gemeinsam mit dem Gebiet „Hufenfeld“ Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. K 1 „Windpark Beeskow. Danach sind u.a. die Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen und deren Höhe geregelt. Im 3. Entwurf des Teilregionalplanes „Windenergie“ der Regionalen Planungsgemeinschaft, ist das Plangebiet in Neuendorf nicht mehr als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Das heißt, dass der Bebauungsplan zwar rechtskräftig bleibt und auch umgesetzt werden kann, eine Änderung ist nach Inkrafttreten des Teilregionalplanes aber nicht mehr möglich, denn in Plan- und Änderungsverfahren müssen die Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigt werden.

Der Betreiber des Windparks Neuendorf beabsichtigt die vorhandenen Anlagen durch neue, leistungsfähigere Anlagen zu ersetzen. Um dies zu ermöglichen, ist eine geringfügige Höhenerweiterung erforderlich.

Das Plangebiet setzt sich aus folgenden Flurstücken (ganz oder teilweise) zusammen:

 

Gemarkung Beeskow, Flur 1

Flurstück 1 - 10, 11/2, 12/2, 13/2, 14, 172 - 174, 221, 256, 260, 265, 270,

Gemarkung Beeskow, Flur 2

Flurstück 486

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.