Begründung:
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Die
Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des
Beitritts mit Bitumen befestigt.
Die Fahrbahn ist stark
abgenutzt und besitzt erhebliche Vertiefungen bzw. Flickstellen, die
marode bzw. ausgefahren sind. Darin
sammelt sich das Oberflächenwasser und
es kommt zu starken Pfützenbildungen. Der Unterbau entspricht nicht mehr den
Anforderungen der RStO 12 und muss ebenfalls erneuert, verbessert und erweitert
werden. Die Teileinrichtung Fahrbahn
entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.
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Die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung war gemäß § 242
Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das
Oberflächenwasser der Fahrbahn in den Seitenbereichen versickerte.
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Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB
vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass an den Betonmasten bzw.
Holzmasten der Energieversorgung die Beleuchtung mit angeschlossen war. Die
Abstände der Leuchten betrug zwischen 90 und 150 m. Teilweise wurden die Kabel
der Energieversorgung zurückgebaut bzw.
unterirdisch verlegt, so dass nur noch die Masten für die Beleuchtungsanlage
erforderlich sind. Die Beleuchtungsanlage entspricht nicht mehr den
Anforderungen einer Anliegerstraße.
Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste
die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme (geprüfte
Schlussrechnung) vorfinanzieren. Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die
Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum
höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.
Die Stadt Beeskow ist seit 2002 daran interessiert,
mit den Anwohnern eine zufriedenstellende Lösung zum Straßenausbau zu finden.
Es gab mehrere Anwohnerversammlungen mit mehreren Ausbauvorschlägen bzw.
Varianten.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Bornower Feldstraße erneuert, erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.
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Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 12 in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird
im Bereich der vorhandenen beidseitigen Bebauung (Länge ca. 470 m) in einer
durchschnittlichen Breite von 4,75 m zuzüglich 0,75 m breitem Bankettstreifen
hergestellt. Weiterführend bis zum Ende (Straßenmeisterei) wird die Fahrbahn in
einer Länge von ca. 200 m mit einer durchschnittlichen Breite von 3,25 m
zuzüglich 0,75 m breitem Bankettstreifen ausgebaut. Der die Fahrbahn querende
Durchlass wird erneuert. Er erhält eine Nennweite DN 1000 und wird als
Betonrohr mit Böschungsstücken verlegt. Die Fahrbahn wird zum Durchlass hin mit einem Geländer abgesichert.
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Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird
so hergestellt, dass das Oberflächenwasser im Bereich der beidseitigen Bebauung
beidseitig der Fahrbahn in die dafür vorgesehenen Mulden versickern kann. Weiterführend
bis zum Ende (Straßenmeisterei) wird die Entwässerungsmulde einseitig
hergestellt. Die verbleibende Fläche bis an die Grundstücksgrenzen heran wird
als Rasenfläche ausgebildet.
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Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird erneuert, erweitert und verbessert. Es werden
neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ
Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED)
ausgestattet.
Der
Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Bornower
Feldstraße im Abschnitt von der Bornower Dorfstraße (B 246) bis zur
Straßenmeisterei Bornow kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von
Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt
Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind
entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten.
Im
Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des
voraussichtlichen Beitrages erstellt.
Alle
bisherigen, die Baumaßnahme betreffenden Beschlüsse werden hiermit aufgehoben.