Betreff
Straßenbau Erschließungsanlage Bornower Feldstraße - Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbaungen und Vorausleistungsbescheide sowie Aufhebung aller bisherigen Beschlüsse zum Straßenausbau der Bornower Feldstraße -
Vorlage
BV/037/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts mit Bitumen befestigt.

Die Fahrbahn ist stark abgenutzt und besitzt erhebliche Vertiefungen bzw. Flickstellen, die marode  bzw. ausgefahren sind. Darin sammelt sich das  Oberflächenwasser und es kommt zu starken Pfützenbildungen. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 12 und muss ebenfalls erneuert, verbessert und erweitert werden.  Die Teileinrichtung Fahrbahn entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.

-          Die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das Oberflächenwasser der Fahrbahn in den Seitenbereichen versickerte.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass an den Betonmasten bzw. Holzmasten der Energieversorgung die Beleuchtung mit angeschlossen war. Die Abstände der Leuchten betrug zwischen 90 und 150 m. Teilweise wurden die Kabel der  Energieversorgung zurückgebaut bzw. unterirdisch verlegt, so dass nur noch die Masten für die Beleuchtungsanlage erforderlich sind. Die Beleuchtungsanlage entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.

 

Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme (geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren. Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.

 

Die Stadt Beeskow ist seit 2002 daran interessiert, mit den Anwohnern eine zufriedenstellende Lösung zum Straßenausbau zu finden. Es gab mehrere Anwohnerversammlungen mit mehreren Ausbauvorschlägen bzw. Varianten.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Bornower Feldstraße erneuert, erweitert und verbessert wird.

 

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 12 in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird im Bereich der vorhandenen beidseitigen Bebauung (Länge ca. 470 m) in einer durchschnittlichen Breite von 4,75 m zuzüglich 0,75 m breitem Bankettstreifen hergestellt. Weiterführend bis zum Ende (Straßenmeisterei) wird die Fahrbahn in einer Länge von ca. 200 m mit einer durchschnittlichen Breite von 3,25 m zuzüglich 0,75 m breitem Bankettstreifen ausgebaut. Der die Fahrbahn querende Durchlass wird erneuert. Er erhält eine Nennweite DN 1000 und wird als Betonrohr mit Böschungsstücken verlegt. Die Fahrbahn wird zum Durchlass hin  mit einem Geländer abgesichert. 

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird so hergestellt, dass das Oberflächenwasser im Bereich der beidseitigen Bebauung beidseitig der Fahrbahn in die dafür vorgesehenen Mulden versickern kann. Weiterführend bis zum Ende (Straßenmeisterei) wird die Entwässerungsmulde einseitig hergestellt. Die verbleibende Fläche bis an die Grundstücksgrenzen heran wird als Rasenfläche ausgebildet.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung wird erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Bornower Feldstraße im Abschnitt von der Bornower Dorfstraße (B 246) bis zur Straßenmeisterei Bornow kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten.

Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.

 

Alle bisherigen, die Baumaßnahme betreffenden Beschlüsse werden hiermit aufgehoben.