Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 13.12.2016 die Aufstellung des
Bebauungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form
einer Planauslage vom 16.01.17 – 27.01.17 durchgeführt.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wurde mit Schreiben vom 29.12.16 durchgeführt und entsprechende
Bedenken oder Anregungen in die vorliegende Planung eingearbeitet.
(der fertige Entwurf des Planes wird im Bauausschuss als Tischvorlage verteilt; wegen der noch laufenden Untersuchungen kann die Begründung erst zur SVV vorgelegt werden)
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 23 „Am Stadtfeld“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.