Begründung:
Die
Stadt Beeskow hat im Jahr 2014 eine städtebauliche Studie zu möglichen
Potentialen für Wohnbauflächen (Eigenheimparzellen) erarbeiten lassen. Unter
anderem wurde die Fläche Nr. 4, die sich westlich an die Wohngrundstücke
entlang der Straße Vorheide/Weinberge erstreckt, betrachtet. Aus diesem
ursprünglich untersuchten Bereich soll eine Teilfläche als Wohngebiet
entwickelt werden. Die Flächen sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als
Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Die Änderung soll die Fläche als
Wohnbaufläche darstellen.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 24, Flur 2; die Flurstücke 19, 21-35, 91, 92, 120, 121 Flur 6 Gemarkung Beeskow und ist im Übersichtsplan dargestellt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Einleitung der Änderung Nr. 67 des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. W 24 „Wohngebiet Vorheide“.