Betreff
Beschluss einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. W 24 "Wohngebiet Vorheide"
Vorlage
BV/043/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Sicherung ist notwendig, damit die Planung nicht dadurch vereitelt oder wesentlich erschwert wird, dass während des Planungsverfahrens vollendete Tatsachen geschaffen werden, indem bauliche Anlagen errichtet oder die Grundstücke in einer Weise verändert werden, die den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes widersprechen. Die Erhaltung einer ungehinderten Planungsmöglichkeit entsprechend den Planungszielen muss durch eine Veränderungssperre gesichert werden.

Inhalt der Veränderungssperre nach § 14 BauGB ist, dass

1. Vorhaben i.S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;

2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

 

Nach § 17 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.

Die Gemeinde kann eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise neu beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.

 

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist identisch mit dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. W 24 „Wohngebiet Vorheide“, für den ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Die Grenzen sind somit hinreichend bestimmt. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Veränderungssperre zur Sicherung des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Nr. W 24 „Wohngebiet Vorheide“ nach § 16 des BauGB.