Betreff
Beschluss über die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45-79 BauGB für die Neuordnung Am Mühlenberg und angrenzende Grundstücke der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/051/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens ist für die vorhandenen und eingeleiteten Planungen das geeignete Bodenordnungsinstrument. Insbesondere vor dem Hintergrund der inhomogenen Grundstücksgrößen sowie der fehlenden Erschließung für 15 Flurstücke kann durch dieses Verfahren ein Interessenausgleich zwischen privaten Eigentümern und der Stadt Beeskow erreicht werden. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45-79 BauGB zur Neuordnung der Grundstücksgrenzen Am Mühlenberg und angrenzende Grundstücke. Das Umlegungsgebiet ist in der Anlage dargestellt und setzt sich aus folgenden Flurstücken zusammen:

Gemarkung Beeskow

Flur 13; Flurstück 145

Flur 14; Flurstück 44/1, 44/2, 44/3, 44/4, 44/5, 44/6, 44/7, 44/9, 45, 46, 47/1, 47/2, 47/3, 48/1, 48/3, 48/4, 48/6, 48/7, 48/9, 48/10, 48/11, 48/12, 48/13, 48/14, 48/15, 48/16, 48/17, 48/18, 48/19, 48/20, 48/21, 48/22, 48/24, 48/26, 48/27, 50, 51/2, 51/3, 51/4, 51/5, 51/7, 51/8, 51/9, 51/10, 51/11, 51/12, 51/13, 51/14, 89, 90, 115, 117, 118, 120, 122, 123, 124

Die Tätigkeit der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses wird gemäß § 6 Abs. 1 der Umlegungsausschussverordnung des Landes Brandenburg auf das Kataster- und Vermessungsamt Oder – Spree übertragen.