Begründung:
Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens ist für die vorhandenen und eingeleiteten Planungen das geeignete Bodenordnungsinstrument. Insbesondere vor dem Hintergrund der inhomogenen Grundstücksgrößen sowie der fehlenden Erschließung für 15 Flurstücke kann durch dieses Verfahren ein Interessenausgleich zwischen privaten Eigentümern und der Stadt Beeskow erreicht werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Durchführung
eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45-79 BauGB zur Neuordnung der
Grundstücksgrenzen Am Mühlenberg und angrenzende Grundstücke. Das
Umlegungsgebiet ist in der Anlage dargestellt und setzt sich aus folgenden
Flurstücken zusammen:
Gemarkung
Beeskow
Flur
13; Flurstück 145
Flur
14; Flurstück 44/1, 44/2, 44/3, 44/4, 44/5, 44/6, 44/7, 44/9, 45, 46, 47/1,
47/2, 47/3, 48/1, 48/3, 48/4, 48/6, 48/7, 48/9, 48/10, 48/11, 48/12, 48/13,
48/14, 48/15, 48/16, 48/17, 48/18, 48/19, 48/20, 48/21, 48/22, 48/24, 48/26,
48/27, 50, 51/2, 51/3, 51/4, 51/5, 51/7, 51/8, 51/9, 51/10, 51/11, 51/12,
51/13, 51/14, 89, 90, 115, 117, 118, 120, 122, 123, 124
Die Tätigkeit der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses wird gemäß § 6 Abs. 1 der Umlegungsausschussverordnung des Landes Brandenburg auf das Kataster- und Vermessungsamt Oder – Spree übertragen.