Betreff
Straßenausbau Luchstraße (II), im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring - Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Vorlage
BV/057/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Gehwege in der  Luchstraße (II), im Abschnitt von der Rouanetstraße  bis zum Wiesenring.  waren gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts mit Mosaikpflaster und Betongehwegplatten befestigt. Ein Abschnitt von ca. 50 m wurde nach dem Wirksamwerden des Beitritts auf der nordwestlich der Fahrbahn gelegenen Seite einseitig in Betonsteinpflaster hergestellt. Dieser Abschnitt des Gehweges war unbefestigt. Die anderen Teile der Gehwege waren vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellt, befinden sich jedoch  in einem desolaten Zustand. Das Mosaikpflaster liegt sehr uneben in Sand. Die Betongehwegplatten liegen uneben und sind teilweise gebrochen.

 

Die Grundstückszufahrten sind mit unterschiedlichen Materialien (z.B. Betonsteinpflaster, Natursteinpflaster und Beton) befestigt. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Grundstückszufahrt. Im Bereich der Gehwegführung liegt das Pflaster sehr uneben und stellt eine Gefahr für die Fußgänger dar. Die Grundstückszufahrten  müssen höhenmäßig der neuen Fahrbahn und dem neuen Gehweg angepasst werden.

Auf der nordwestlichen  Seite des bereits hergestellten Gehweges bleiben die Zufahrten bestehen.

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus Betonmasten in einem Abstand von durchschnittlich 50 – 60 m mit Aufsatzleuchten ohne energiesparende Leuchtmittel.

 

Im Zuge der Kamerabefahrung wurde festgestellt, dass die vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellte RW-Leitung  aus Steinzeug DN 200 besteht und Risse aufweist. Sie ist teilweise gebrochen  und es kam zur Bildung von Scherben.

Der Kanal ist nicht mehr zu reparieren. Es werden neue Betonrohre DN 300 verlegt. Gemäß der Forderung der unteren Wasserbehörde ist am Auslauf in den Stadtluchgraben eine Sedimentationsanlage einzubauen.

 

Die Fahrbahn, im Abschnitt von der Einmündung Rouanetstraße bis zur Fahrbahneinengung, war vor dem Wirksamwerden des Beitritts mit Natursteinpflaster befestigt. Es haben sich Unebenheiten und Senken, in denen sich das Oberflächenwasser sammelt, gebildet. Die Fahrbahn entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Hauptverkehrsstraße. Der Abschnitt von der Fahrbahneinengung bis zum Wiesenring war vor dem Wirksamwerden des Beitritts unbefestigt. Er erhielt nach dem Wirksamwerden des Beitritts einen entsprechenden Unterbau und wurde mit Asphalt befestigt. Der Asphalt weist in der Oberfläche Rissbildungen auf.  Im Zuge der Erneuerung,  Erweiterung und Verbesserung der Teileinrichtung Fahrbahn wird der Asphalt ausgebaut und die Oberfläche wird mit Betonsteinpflaster befestigt.  

  

Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme (geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.

Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.

 

 

Begründung zur Aufhebung des bisherigen Ausbaubeschlusses:

 

Entgegen der ursprünglichen Planung muss der Regenkanal nunmehr teilweise im Straßenbereich verlegt werden.

Eine Neuverlegung im Gehweg wäre nur teilweise möglich, da im Bereich von der Fahrbahneinengung bis zum Wiesenring zahlreiche Kabel und Leitungen im Gehweg liegen, so dass eine Umverlegung von Kabeln und Leitungen für den RW-Kanal nicht möglich ist.

In diesem Bereich muss der RW-Kanal in die Fahrbahn gelegt werden. Der Aufbruch und die Schließung der Asphaltdecke sind nur geringfügig preiswerter als eine komplette Oberflächenbefestigung der Fahrbahn mit Betonsteinpflaster.

 

 

Befragung der Anlieger :

Nachdem auf Grundlage der technischen Änderungen die beiden aktuell möglichen Varianten (Regenkanal teileweise im Gehweg und Regenkanal vollständig in der Straße mit Straßenbau) eine Verpreisung erfolgte, wurde eine erneute Anliegerversammlung durchgeführt. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern wurden die Varianten erläutert und die Auswirkungen auf die Beiträge dargestellt.

Es wurden Fragebögen für eine Meinungsumfrage ausgegeben. Das Ergebnis ist als Anlage beigefügt. Eine deutliche Mehrheit der 12 Rückmeldungen (ca. 92 %) haben sich für den vollständigen Ausbau (10 von 12 Rückmeldungen = 83 %) ausgesprochen.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt das Ausbauprogramm in der  Luchstraße (II), im Abschnitt von der Rouanetstraße  bis zum Wiesenring.

In diesem Abschnitt erfolgt die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung beider Gehwege (Bereiche mit Kleinpflaster und Betongehwegplatten)  und der Grundstückszufahrten einschließlich Unterbau parallel zur Fahrbahn. Die Beleuchtung wird ebenfalls erneuert, erweitert und verbessert. Weiterhin werden der RW-Kanal und die Fahrbahn erneuert, erweitert und verbessert. Die Luchstraße wird in diesem Abschnitt als Haupterschließungsstraße eingestuft.

 

Die Gehwege werden in einer durchschnittlichen Breite von 2,0 m hergestellt. Die Oberfläche wird mit Betonsteinpflaster befestigt und erhält einen der RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2012) entsprechenden Unterbau. Sofern Baumfällungen erforderlich sind, sind Ersatzpflanzungen zu erbringen.

 

Die Grundstückszufahrten und –zuwegungen werden ebenfalls mit Betonsteinpflaster befestigt und erhalten einen der RStO 12 entsprechenden Unterbau. 

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der RW-Kanal wird erneuert, erweitert und verbessert. Vor dem Auslauf in den Stadtluchgraben wird eine Sedimentationsanlage eingebaut.

 

Die Fahrbahn wird ebenfalls erneuert, erweitert und verbessert. Sie erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Die Oberfläche wird mit Betonsteinpflaster befestigt.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Luchstraße (II) im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Voraus-leistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt, die mit dem abschließenden Beitragsbescheid verrechnet werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow hebt den bisherigen Ausbaubeschluss mit der Nummer BV/ 015/2015/ I vom 17.03.2015 auf.