Begründung:
Wegen
ordnungsrechtlicher Änderungen, insbesondere im Bereich der gefährlichen Hunde,
war eine Überarbeitung der kommunalen Satzung erforderlich. Die Steuersätze
wurden nicht verändert.
In
der Sitzung des HFA erfolgte ein Prüfauftrag durch die Abgeordneten. Ziel war
es, das Halten von gefährlichen Hunden im gesamten Stadtgebiet
ordnungsrechtlich zu untersagen und damit die Steuersatzung zu vereinfachen.
Die rechtliche Stellungnahme von Herrn Hirschberg ist beigefügt. Eine derartige
Regelung ist nicht zulässig.
Darüber hinaus wollten sich die Abgeordneten übe eine Weiterführung/ Reduzierung der Steuerermäßigung für Hundehalter mit geringem Einkommen verständigen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Hundesteuersatzung der Stadt Beeskow ab 01.01.2018.