Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Beeskow, einschließlich ihrer Ortsteile zur Genehmigung von weiteren verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2018
Vorlage
BV/090/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) i.V.m. dem Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz-OBG) §§ 24 ff. in den jeweils gültigen Fassungen dürfen abweichend von § 3 (2) Nr. 1 Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens fünf Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein. Diese Tage können per ordnungsbehördlicher Verordnung durch die Ordnungsbehörde festgesetzt werden.

Die Interessengemeinschaft Innenstadt (IGIS) und der Mittelstandsverein Beeskow hat für das Jahr 2018 insgesamt 4 Termine anhängig eines besonderen Ereignisses – Frühlingsmarkt, Herbstmarkt, Weihnachtsmarkt und „Weihnachtliches Beeskow“ am 3. Advent – vorgeschlagen und festgelegt. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow bestätigt die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung.