Begründung:
Der
2010 beschlossene Geltungsbereich für die Erweiterung des Windparks Hufenfeld
wurde nach den Untersuchungen der Kommune festgelegt. Im nachfolgenden
Verfahren zur Erarbeitung des Teilregionalplanes Wind durch die Regionale
Planungsgemeinschaft Oderland – Spree wurden die Windeignungsgebiete neu
festgelegt und liegen jetzt im 3. Entwurf vor. Das Gebiet Nr. 4 des 3.
Entwurfes wird jetzt als Grundlage für die neue Festlegung des Plangebietes
genutzt. Das Windeignungsgebiet Nr. 4 erstreckt sich über die Gemeindegrenze
hinaus. Der Teil, der sich im Bereich der Gemeinde Rietz-Neuendorf befindet,
wird in einem parallelen Verfahren durch die Nachbargemeinde bearbeitet.
Abstimmungen dazu haben stattgefunden. Das benachbarte Plangebiet ist im
beiliegenden Übersichtsplan gestrichelt dargestellt.
Auszug aus dem 3. Entwurf des Teilregionalplanes Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den geänderten Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. K 2 „Erweiterung Windpark Hufenfeld“ entsprechend des beiliegenden Übersichtsplanes.