Betreff
Änderung des Geltungsbereiches der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. K 2 "Erweiterung Windpark Hufenfeld"
Vorlage
BV/092/2018/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der 2010 beschlossene Geltungsbereich für die Erweiterung des Windparks Hufenfeld wurde nach den Untersuchungen der Kommune festgelegt. Im nachfolgenden Verfahren zur Erarbeitung des Teilregionalplanes Wind durch die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland – Spree wurden die Windeignungsgebiete neu festgelegt und liegen jetzt im 3. Entwurf vor. Das Gebiet Nr. 4 des 3. Entwurfes wird jetzt als Grundlage für die neue Festlegung des Plangebietes genutzt. Das Windeignungsgebiet Nr. 4 erstreckt sich über die Gemeindegrenze hinaus. Der Teil, der sich im Bereich der Gemeinde Rietz-Neuendorf befindet, wird in einem parallelen Verfahren durch die Nachbargemeinde bearbeitet. Abstimmungen dazu haben stattgefunden. Das benachbarte Plangebiet ist im beiliegenden Übersichtsplan gestrichelt dargestellt.

 

 

 

 

Auszug aus dem 3. Entwurf des Teilregionalplanes Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den geänderten Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. K 2 „Erweiterung Windpark Hufenfeld“ entsprechend des beiliegenden Übersichtsplanes.