Betreff
Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. K 2 "Erweiterung Windpark Hufenfeld"
Vorlage
BV/093/2018/I
Art
Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. K 2 „Erweiterung Windpark Hufenfeld“ entsprechend dem beiliegenden Übersichtsplan.


 

Begründung:

Der 2010 beschlossene Geltungsbereich für die Erweiterung des Windparks Hufenfeld wurde nach den Untersuchungen der Kommune festgelegt. Im nachfolgenden Verfahren zur Erarbeitung des Teilregionalplanes Wind durch die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree wurden die Windeignungsgebiete neu festgelegt und liegen jetzt im 3. Entwurf vor. Das Gebiet Nr. 4 dieses Entwurfes wird jetzt als Grundlage für die neue Festlegung des Plangebietes genutzt. Das Windeignungsgebiet Nr. 4 erstreckt sich über die Gemeindegrenze der Stadt Beeskow hinaus. Der Teil, der sich im Bereich der Gemeinde Rietz-Neuendorf befindet, wird in einem parallelen Verfahren durch die Nachbargemeinde bearbeitet. Abstimmungen dazu haben stattgefunden. Das benachbarte Plangebiet ist im beiliegenden Übersichtsplan gestrichelt dargestellt.

 

 

Auszug aus dem 3. Entwurf des Teilregionalplanes Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland- Spree

 

Anlagenverzeichnis:   

 


Beschlussvorlage: