Begründung:
Im
Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt
(RPA) festgestellt, dass die bilanzielle Darstellung der Eigenheimförderung in
den Büchern der Stadt Beeskow anders zu erfolgen hat. Das vom RPA
vorgeschlagene Verfahren führt zu einer erheblichen Darstellung von Forderungen
(die nicht einbringlich sein werden) und zu einem erheblichen Buchungsaufwand.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Richtlinie zu ändern und statt der
Gewährung eines Darlehens eine Förderung über einen Zuschuss darzustellen, der
unter bestimmten Umständen teilweise zurückgezahlt werden muss.
Inhaltlich ändert sich an der Richtlinie der Stadt Beeskow nichts.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Richtlinie
der Stadt Beeskow zur Förderung der Errichtung von Eigenheimen in der Stadt
Beeskow und zur Aktivierung städtischer Flächen zur Nutzung als Bauland –
Eigenheimförderung – rückwirkend ab 01.01.2018.