Betreff
Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 24.09.2017
Vorlage
BV/107/2018/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 80 BbgKWahlG hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche nach den Vorschriften der §§ 55 und 79 BbgKWahlG zu entscheiden.

Der Wahlausschuss stellte am 26.09.2017 in seiner Sitzung fest, dass der Bewerber Frank Steffen die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Beeskow gewählt worden ist. Das vom Wahlausschuss am 26.09.2017 festgestellte Ergebnis der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Beeskow  wurde im Amtsblatt der Stadt Beeskow  Nr. 22/2017 am 17.10.2017 öffentlich bekannt gemacht.

Mit Schreiben vom 27.09.2017 wurde Herrn Frank Steffen mitgeteilt, dass er zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Beeskow gewählt worden ist. Herr Steffen hat die Wahl angenommen.

Gemäß § 55 BbgKWahlG kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben werden. Ein Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter frühestens am Tag der Wahl und spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses einzureichen. Innerhalb der genannten Frist ist kein Wahleinspruch eingegangen.                                                                              Somit kann der Beschluss gemäß § 80 Abs. 1 Ziffer 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes gefasst werden.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow trifft gemäß § 80 Absatz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) folgende Wahlprüfentscheidung: Einwendungen gegen die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Beeskow am 24.09.2017 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.