Begründung:
Die
Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes wurde am 14.07.2015
beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Beeskow Nr. 11
am 22.07.2015 mit dem Hinweis, dass der Entwurf der Aufhebungssatzung mit
Begründung in der Zeit vom 03.08.-04.09.2015 öffentlich ausgelegt wird und in
dieser Zeit die Möglichkeit besteht, Stellungnahmen dazu abzugeben. Die Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.07.2015 aufgefordert, bis zum
28.08.2015 eine Stellungnahme abzugeben.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Anlage 1 aufgelistet.
Von der Öffentlichkeit bzw. Eigentümern des Verfahrensgebietes sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen wird
gemäß Anlage 1 zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben
haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. W 3 „Vorheider Weg“ wird nach § 10 BauGB
als Satzung beschlossen.
4. Der Begründung wird zugestimmt.