Begründung:
Die
Haushaltssatzung mit Anlagen wurde bereits im Dezember 2017 beschlossen und bei
der Kommunalaufsicht eingereicht. Die Kommunalaufsicht ist der Auffassung, dass
es formelle Fehler in der Satzung gibt. Nach Auffassung des Landkreises ist es
nicht zulässig, dass in der Haushaltssatzung die Kreditermächtigung auf 0,00 € festgesetzt wurde, in den Einzahlungen
des Finanzplanes allerdings eine Einzahlung aus Krediten in Höhe von 1 Mio.
Euro enthalten ist.
Grundsätzlich
ist die Verwaltung der Stadt Beeskow einer anderen Auffassung. Wir halten die
bisherigen Festsetzungen für rechtmäßig. Die Kreditermächtigung war im Jahr
2017 erforderlich, da zu diesem Zeitpunkt der Kreditvertrag mit der ILB für das
Förderdarlehen für das Objekt Bahnhofstr. 33 unterzeichnet wurde. Dieses
Förderdarlehen beinhaltet bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen, die an den
Bauablauf gekoppelt sind. Damit wird die Auszahlung tatsächlich 2019 erfolgen.
Die Darstellung im Finanzplan ist daher eigentlich korrekt.
Die
Verwaltung hält das allerdings für nicht angebracht wegen dieser rechtlich
unterschiedlichen Auffassung, einen Rechtsstreit mit dem Landkreis Oder-Spree
zu führen und möchte im Interesse eines beschlossenen und genehmigten
Haushaltes schnellstmöglich Rechtssicherheit erreichen.
Daher wird vorgeschlagen, die Satzung 2018 neu zu beschließen. Einzige Änderung ist die Kreditermächtigung im § 2. An den übrigen Zahlen des Haushaltes ändert sich nichts. Es wird nochmals ausdrücklich betont, dass es sich nicht um einen weiteren Kredit handelt, sondern die Kreditermächtigung des Haushaltes 2017 erneut beschlossen wird.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die
Haushaltssatzung
für
2018.