Betreff
Haushaltssatzung 2018
Vorlage
BV/117/2018/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Haushaltssatzung mit Anlagen wurde bereits im Dezember 2017 beschlossen und bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Die Kommunalaufsicht ist der Auffassung, dass es formelle Fehler in der Satzung gibt. Nach Auffassung des Landkreises ist es nicht zulässig, dass in der Haushaltssatzung die Kreditermächtigung auf  0,00 € festgesetzt wurde, in den Einzahlungen des Finanzplanes allerdings eine Einzahlung aus Krediten in Höhe von 1 Mio. Euro enthalten ist.

 

Grundsätzlich ist die Verwaltung der Stadt Beeskow einer anderen Auffassung. Wir halten die bisherigen Festsetzungen für rechtmäßig. Die Kreditermächtigung war im Jahr 2017 erforderlich, da zu diesem Zeitpunkt der Kreditvertrag mit der ILB für das Förderdarlehen für das Objekt Bahnhofstr. 33 unterzeichnet wurde. Dieses Förderdarlehen beinhaltet bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen, die an den Bauablauf gekoppelt sind. Damit wird die Auszahlung tatsächlich 2019 erfolgen. Die Darstellung im Finanzplan ist daher eigentlich korrekt.

 

Die Verwaltung hält das allerdings für nicht angebracht wegen dieser rechtlich unterschiedlichen Auffassung, einen Rechtsstreit mit dem Landkreis Oder-Spree zu führen und möchte im Interesse eines beschlossenen und genehmigten Haushaltes schnellstmöglich Rechtssicherheit erreichen.

 

Daher wird vorgeschlagen, die Satzung 2018 neu zu beschließen. Einzige Änderung ist die Kreditermächtigung im § 2. An den übrigen Zahlen des Haushaltes ändert sich nichts. Es wird nochmals ausdrücklich betont, dass es sich nicht um einen weiteren Kredit handelt, sondern die Kreditermächtigung des Haushaltes 2017 erneut beschlossen wird.   


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Haushaltssatzung

für 2018.