Betreff
Straßenausbau Erschließungsanlage Neue Heimat in Kohlsdorf - Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Vorlage
BV/118/2018/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts zum Teil mit Natursteinpflaster und zum Teil mit Beton befestigt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt und besitzt erhebliche Vertiefungen, in denen sich Oberflächenwasser sammelt. Dadurch kommt es zu einer starken Pfützenbildung.  Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 12 und muss ebenfalls erneuert, verbessert und erweitert werden.

 

-          Die Grundstückszufahrten und –zuwegungen sind überwiegend unbefestigt und müssen der neuen Fahrbahnhöhe angepasst werden. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 12.

-          Die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das Oberflächenwasser in den Seitenbereichen der Fahrbahn versickerte.

 

Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme (geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.

Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.

 

Nach einer erneuten Vorstellung der beabsichtigten Baumaßnahme in der Anwohnerversammlung am 15.01.2018 konnte folgendes Abstimmungsergebnis verzeichnet werden:

Grundstückseigentümer insgesamt:      31 S.tck.

Gehweg alt, Fahrbahn neu:                       15

Mischverkehrsfläche:                                      1

Kein Ausbau:                                                    14         

                                                                30         

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Erschließungsanlage Neue Heimat in Kohlsdorf einschließlich des Abzweiges in Richtung B 87 in ganzer Länge ausgebaut wird.

 

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße in zwei Bauabschnitten ausgebaut.

Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12)  in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 4,75 m zuzüglich Bankettbereich hergestellt.

-          Der erste Bauabschnitt, von der L 422 (Kohlsdorfer Straße) bis zum Beginn der Fahrbahn aus Beton, wird in Betonsteinpflaster hergestellt.

-          Im zweiten Bauabschnitt werden die Fugen im Beton ausgeschnitten, gesäubert und neu vergossen.

 

Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird so hergestellt, dass das Oberflächenwasser über Straßenabläufe bzw. Überläufe in den Versickerungsmulden in den RW-Kanal mit Auslauf im  Vorfluter (Graben) abgeleitet wird. Die verbleibende Fläche bis an die Grundstücksgrenze heran wird als Rasenfläche ausgebildet.

 

Die Grundstückszufahrten und -zuwegungen erhalten einen der RStO 12 entsprechenden Unterbau, werden der neuen Fahrbahnhöhe angepasst  und  in Betonsteinpflaster hergestellt.

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung wurde bereits erneuert erweitert und verbessert, nach KAG abgerechnet und Beiträge erhoben.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage neue Heimat in Kohlsdorf kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.