Betreff
Straßenausbau Erschließungsanlage Birkenweg in Beeskow - Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Vorlage
BV/120/2018/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts auf einer Länge von ca. 120 m mit Hochofenschlacke  befestigt. Auf einer Länge von ca. 95 m war die Fahrbahn unbefestigt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt und besitzt erhebliche Vertiefungen, in denen sich Oberflächenwasser sammelt. Dadurch kommt es zu einer starken Pfützenbildung.  Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 12 und muss enfalls erneuert, verbessert und erweitert werden.

 

-          Die Grundstückszufahrten und –zuwegungen sind unbefestigt und müssen der neuen Fahrbahnhöhe angepasst werden. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 12.

 

-          Die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das Oberflächenwasser in den Seitenbereichen der Fahrbahn versickerte.

 

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie bestand aus zwei Holzmasten mit Ansatzleuchten. Die Masten standen ca. 80 m voneinander entfernt.  Da die Holzmasten keine ausreichende Standsicherheit mehr hatten wurden sie vor ca 25 Jahren erneut, erweitert und verbessert. Die Beleuchtungsanlage entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße und muss bis zum Ende des Birkenwegs hergestellt werden.

 

Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme (geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.

Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.

 

Die Baumaßnahme wurde am 22.03.2018 den Grundstückseigentümern der anliegenden Grundstücke vorgestellt.

 

Von 11 betroffenen Grundstückseigentümern haben sich bisher 10 zurück gemeldet. Davon haben 6 einem Ausbau mit einer Breite von 4,75 m zugestimmt, 4 Eigentümer haben den Straßenausbau abgelehnt.   


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen, dass die Erschließungsanlage Birkenweg grundhaft ausgebaut wird.

 

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße hergestellt.

Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12)  in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 4,75 m zuzüglich Bankett hergestellt.

Im Bereich des Grundstücks Birkenweg 6 wird eine Wendeschleife für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge hergestellt. Hinter der Wendeschleife wird die Fahrbahn bis zum Grundstück Birkenweg 8 weitergeführt.

 

Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird so hergestellt, dass auf der östlich der Fahrbahn gelegenen Seite  Mulden  hergestellt werden, in denen das Oberflächenwasser versickern kann. Im Bereich der Wendeschleife  werden im Innenkreis Mulden für die Oberflächenentwässerung hergestellt. Die verbleibende Fläche bis an die Grundstücksgrenze heran wird als Rasenfläche ausgebildet.

 

Die Grundstückszufahrten und -zuwegungen erhalten einen der RStO 12 entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue  Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Aufsatzleuchten aufgestellt. Die Aufsatzleuchten werden mit energiesparenden Leuchtmitteln ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Birkenweg kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.