Begründung:
Der
Vorhabenträger New Energy GmbH & Co.KG stellte am 13.02.14 den Antrag auf
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf den Flurstücken 94
tlw., 95 tlw., 96 tlw., 97 tlw., 98 tlw., 99 tlw., 100 tlw. 102 tlw., 103 tlw.,
105 tlw., 201 tlw., 205 tlw. und 301 tlw.; Flur 19 der Gemarkung Beeskow.
Zusätzlich
in den Geltungsbereich werden noch folgende Flurstücke aufgenommen:
Flur
19, Flurstück 193/1, 193/2, 194, 199, 200, 202, 281, 293 der Gemarkung Beeskow.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.
Das
vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben entspricht nicht der aktuellen
Rechtslage des § 34 BauGB/ § 35 BauGB. Es müssen deshalb neue
planungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden.
Der
Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen
Erschließungsmaßnahmen einen mit der Stadt Beeskow abgestimmten Vorhaben- und
Erschließungsplan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und
Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens
innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und
Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.
Mit dem vorhabebezogenen Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die langfristige Sicherung und die zukünftige Modernisierung und Optimierung der vorhandenen Anlagen ermöglicht.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
- Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 12 BauGB
i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben-
und Erschließungsplan aufgestellt.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
wird in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur
Erörterung der Planung durchgeführt.