Betreff
Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen sowie der Gebührensatzung der Stadt Beeskow für die Beeskower Stadtfriedhöfe
Vorlage
BV/131/2018/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Anlass für die neue Friedhofssatzung sind die Änderungen in der Gestaltung der Stadtfriedhöfe.

Wesentliche Abänderungen der Satzung sind:

  • Ergänzung der Regelung zur neuen Urnenanlage mit doppelstelligem Urnenwahlgrab in Stadtpflege
  • Präzisierung der Bestimmungen zur naturnahen Baumbestattung
  • Streichung der Erdreihen- und Urnenreihengräber

 

In diesem Zusammenhang wurde auch eine betriebswirtschaftliche Betrachtung durchgeführt. Diese zeigt, dass die Friedhöfe ein Defizit erwirtschaften.

Da die Gebühreneinnahme durch die Stadtfriedhöfe im Vergleich zu den notwendigen Aufwendungen nicht kostendeckend ist, wird die Anhebung der laufenden jährlichen Gebühr empfohlen.

Damit erhöhen sich auch die Preise für die Gräber, bei denen diese Gebühr in den Kaufpreis mit einkalkuliert wird.  Dies betrifft die halbanonymen Gräber, die anonymen Gräber und die naturnahe Baumbestattung, welche die Stadt pflegt.  

Damit die Gebühreneinnahme kostendeckend ist, wird die laufende Gebühr auf 15 Euro/Jahr angehoben (siehe Ziffer 7).

Für die Gräber mit einkalkulierter Gebühr bedeutet dies eine Erhöhung beim Kaufpreis der jährlichen Gebühr multipliziert mit der Nutzungszeit.

Die anonymen Gräber kosten demzufolge 630 Euro (Ziffer 5a), die halbanonymen 810 Euro (Ziffer 5b) und die Baumbestattung 770 Euro (Ziffer 5d).

Die Preise zur neuen Urnenanlage wurden unter Ziffer 5c eingefügt. Ein einstelliges Urnenwahlgrab kostet hier 800 Euro, ein Zweistelliges 1600 Euro.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die neue Friedhofssatzung über die Friedhöfe Hauptfriedhof, Kietzer Friedhof und Bahrensdorfer Friedhof. Ebenfalls wird die neue Satzung über die Erhebung der Gebühren für den Hauptfriedhof, Kietzer Friedhof und Bahrensdorfer Friedhof beschlossen.