Betreff
Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Beeskow sowie über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz bei Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
BV/026/2014/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadt Beeskow hält eine Freiwillige Feuerwehr mit einer Hauptwache und vier Ortsteilwachen als öffentliche Feuerwehr zur Gefahrenabwehr im Brand- und Katastrophenschutz vor. Gemäß § 44 und 45 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz kann die Gemeinde die Kosten für Einsätze durch den Verursacher erstattet bekommen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Gefahr grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde oder es sich um Leistungen handelt, die nicht unmittelbar der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind. Für die Fälle von Menschenrettung besteht keine Möglichkeit der Inanspruchnahme. Die Kosten der Freiwilligen Feuerwehr wurden ermittelt und in das Verhältnis zum Einsatzgeschehen gestellt. Daraus ergeben sich Kostensätze pro Einsatzminute. Eine solche genaue Abrechnungseinheit wird seit geraumer Zeit von den Verwaltungsgerichten verlangt. Die Feuerwehrsatzung der Stadt Beeskow wurde letztmalig 2006 überarbeitet und die Gebühren kalkuliert. Im Interesse einer rechtssicheren Gebührenerhebung bedarf es einer Neufassung unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung.

 

Erläuterung Kalkulation: Zur Ermittlung der Gebührensätze wurden zunächst die Erträge und Aufwendungen der Jahre 2011 bis 2013 betrachtet (A bis C). Danach erfolgte eine Zuordnung zu den Bereichen KFZ-Kosten und Personalkosten. Diese Zuordnung erfolgte soweit wie möglich direkt (Versicherung, Kraftstoff, Wartung D), sofern dies nicht möglich war über Hilfsmaßstäbe (m² Nutzungsfläche E). Aus den zugeordneten Kosten für die KFZ-Halle wurden die Vorhaltekosten für einen Stellplatz (2.216, 27 €) ermittelt (F). Weiterhin wurden die Kosten für die Umlegung auf die Einsatzstunden berechnet.

 

Diesen Kosten wurden die durchschnittlichen Einsatzzeiten der Jahre 2011 – 2013 für die Fahrzeuge und die Besatzung gegenüber gestellt. Im Ergebnis wurden Kosten je Fahrzeug (D) und je Einsatzminute (G) – 1,22 € je Minute ermittelt.

 

Als Vergleich wurden weiterhin die Gebühren umliegender Gemeinden

zusammengestellt (H).   


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Beeskow sowie über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz bei Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr.