Begründung:
Die
Stadt Beeskow hält eine Freiwillige Feuerwehr mit einer Hauptwache und vier
Ortsteilwachen als öffentliche Feuerwehr zur Gefahrenabwehr im Brand- und
Katastrophenschutz vor. Gemäß § 44 und 45 Brandenburgisches Brand- und
Katastrophenschutzgesetz kann die Gemeinde die Kosten für Einsätze durch den
Verursacher erstattet bekommen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die
Gefahr grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde oder es sich um
Leistungen handelt, die nicht unmittelbar der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind.
Für die Fälle von Menschenrettung besteht keine Möglichkeit der
Inanspruchnahme. Die Kosten der Freiwilligen Feuerwehr wurden ermittelt und in
das Verhältnis zum Einsatzgeschehen gestellt. Daraus ergeben sich Kostensätze
pro Einsatzminute. Eine solche genaue Abrechnungseinheit wird seit geraumer
Zeit von den Verwaltungsgerichten verlangt. Die Feuerwehrsatzung der Stadt
Beeskow wurde letztmalig 2006 überarbeitet und die Gebühren kalkuliert. Im
Interesse einer rechtssicheren Gebührenerhebung bedarf es einer Neufassung
unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung.
Erläuterung
Kalkulation: Zur Ermittlung der Gebührensätze wurden zunächst die Erträge und
Aufwendungen der Jahre 2011 bis 2013 betrachtet (A bis C). Danach erfolgte eine
Zuordnung zu den Bereichen KFZ-Kosten und Personalkosten. Diese Zuordnung
erfolgte soweit wie möglich direkt (Versicherung, Kraftstoff, Wartung D),
sofern dies nicht möglich war über Hilfsmaßstäbe (m² Nutzungsfläche E). Aus den
zugeordneten Kosten für die KFZ-Halle wurden die Vorhaltekosten für einen
Stellplatz (2.216, 27 €) ermittelt (F). Weiterhin wurden die Kosten für die
Umlegung auf die Einsatzstunden berechnet.
Diesen
Kosten wurden die durchschnittlichen Einsatzzeiten der Jahre 2011 – 2013 für
die Fahrzeuge und die Besatzung gegenüber gestellt. Im Ergebnis wurden Kosten
je Fahrzeug (D) und je Einsatzminute (G) – 1,22 € je Minute ermittelt.
Als
Vergleich wurden weiterhin die Gebühren umliegender Gemeinden
zusammengestellt (H).
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Beeskow sowie über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz bei Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr.