Betreff
Bebauungsplan Nr. M 11 "Raßmannsdorfer Straße" - Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
Vorlage
BV/151/2018/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Eigentümer des Plangebietes beabsichtigen die unbebaute Brachfläche für die Errichtung von Eigenheimbauten zu nutzen. Der Flächennutzungsplan weist diese Fläche als gemischte Baufläche aus, das Plangebiet befindet sich aber im Außenbereich und kann nur durch eine Bauleitplanung entwickelt werden.

Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, weil der Bebauungsplan der Nachverdichtung dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplan Nr. M 11 „Raßmannsdorfer Straße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.