Begründung:
Dis
bisherige Satzung soll rechtlich aktualisiert und bezüglich der Gebührenhöhe
überprüft werden. Im Vergleich zu anderen Einrichtungen ist eine
Gebührenerhöhung vertretbar. Damit würde das Defizit für die Stadt Beeskow
sinken.
Die im HFA vorgeschlagene Gebührenerhöhung um durchschnittlich 10%, würde zu einer Verringerung des Defizites mit ca. 8.000,00 € pro Jahr führen. Der HFA hat die Verwaltung beauftragt in Abstimmung mit dem Bootshaus eine weitere Erhöhung zu prüfen und an der bisherigen Verfahrensweise eine Differenzierung für die erste und die folgenden Nächte festzuhalten. Die nunmehr vorgeschlagene Gebührenerhöhung beträgt im Mittelwert 15% und würde zu einer Verringerung des Defizites (bei gleichbleibender Belegung) um ca. 14.000,00 € führen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten der Stadt Beeskow beschließen die Satzung für das Bootshaus Beeskow.