Betreff
Einleitung der 3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Beeskow- Kernstadt
Vorlage
BV/165/2018/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Ergänzungsfläche Nr. 2 wurde mit einer textlichen Festsetzung  zur GRZ (Grundflächenzahl) versehen. Die GRZ von 0,2 lässt sich heute aus dem unmittelbaren Umfeld, das die Ergänzungsfläche prägt, nicht mehr ableiten. Der Eigentümer der Fläche beabsichtigt Bungalow – Häuser zu errichten. Mit der GRZ von 0,2 ist dieses Vorhaben nicht umsetzbar. Es ist beabsichtigt, die GRZ zu erhöhen und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen entsprechend anzupassen.

 

Ein Eigentümer aus dem Spreeauenweg beabsichtigt neben seinem Gewerbebetrieb ein neues Wohnhaus zu errichten. Da sich die Grundstücke im Außenbereich befinden, war dieses Vorhaben bisher nicht umsetzbar. In Abstimmung mit dem Landkreis Oder-Spree soll geprüft werden, ob mit einer Erweiterung der Ergänzungsfläche Nr. 7 eine Weiterführung der vorhandenen Wohnbaufläche möglich ist. Dies würde dann auch einen Lückenschluss an die vorhandene Bebauung im Außenbereich darstellen. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt die Einleitung der 3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Beeskow – Kernstadt für folgende Bereiche:

1. Die Ergänzungsfläche Nr. 2 der ursprünglichen Satzung soll in den textlichen Festsetzungen geändert werden (Kartenausschnitt siehe Anlage)

2. Die Ergänzungsfläche Nr. 7 der ursprünglichen Satzung soll erweitert werden.