Begründung:
Anlass
für die 2. Änderung sind Planungen für eine Sporthalle, die im Nordosten des
Plangebietes errichtet werden soll. Bereits mit der Aufstellung des BP M 7 im
Jahr 2008 war im Bereich des SO 1 die Errichtung einer Sporthalle geplant. Da
die Errichtung einer Sporthalle im Bereich der bestehenden Tennisplätze aktuell
wieder auf der Tagesordnung steht, ist es notwendig, die Baugrenzen und den
Geltungsbereich für die aktuelle Planung anzupassen.
Da keine grundhafte Änderung der Planungsabsichten erfolgt, Änderungen mit Folgen für die Schutzgüter nicht erfolgen, kann das Änderungsverfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung billigt den vorliegenden Entwurf zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. M 7 „Lübbener Chaussee“ und den Entwurf der
Begründung.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Offenlage des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, wird Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben,