Betreff
Änderung des zulässigen Verkehrs für den Weg von der Bornower Feldstraße bis OT Kohlsdorf
Vorlage
BV/169/2018/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11.07.2017 den Ausbau der Bornower Feldstr. als Mischverkehrsfläche ohne Gehweg beschlossen. Damit hat sie dem mehrheitlichen Votum der Anlieger entsprochen. In der Begründung zum Beschluss wurde bereits verwiesen, dass damit der Durchgangsverkehr auf der Verbindungsstraße zwischen Bornow und Kohlsdorf eingeschränkt wird. In einer Einwohnerversammlung beider Ortsteile am 30.11.2017 wurde dazu umfassend informiert. Auch wurde über die am 27.09. durchgeführte Verkehrszählung berichtet (siehe Anlage). Bereits am 14.09. lag eine ablehnende Unterschriftensammlung (112 Unterzeichner) aus dem OT Kohlsdorf vor. Am 16.11. folgte eine Unterschriftensammlung mit 23 Unterschriften aus dem OT Bornow. Gegenstand der Einwohnerversammlung waren auch die unterschiedlichen Varianten, wie die Verkehrseinschränkung erfolgen kann.  

 

Bereits in den Beratungen zum Straßenausbau der Bornower Feldstraße wurde über mögliche verkehrseinschränkende Maßnahmen des anschließenden Weges nach Kohlsdorf diskutiert. Im Bauausschuss wurden drei Varianten mit Aufstellung von Pollern und eine Variante mit Ausschilderung vorgestellt. Zu den Varianten gab es auch eine Abstimmung mit der Kreisverwaltung. In deren Ergebnis, bleibt es der Stadt Beeskow freigestellt, wie sie den Zweck umsetzen will, da es sich hierbei um eine sonstige Straße im Straßennetz der Stadt Beeskow handelt. Durch die Verwaltung wird nunmehr vorgeschlagen, mit einer Beschilderung den Durchgangsverkehr zu beschränken und das erforderliche Verfahren zur Teileinziehung in Gang zu setzen. Alle Betroffenen haben dann Gelegenheit sich zu der Absicht zu äußern, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird.

 

Bei der vorgeschlagenen Lösung werden an beiden Enden des Weges Verkehrsschilder aufgestellt, die den Durchgangsverkehr verbieten. Es sollen aber weiterhin der öffentliche Fußgänger- und Radfahrverkehr und die Befahrbarkeit für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge möglich sein.

Ein entsprechendes Teileinziehungsverfahren wird eingeleitet.

Es ist beabsichtigt, die Verkehrssituation nach einen ½ Jahr nach Umsetzung der Beschilderung zu prüfen und bei Erforderlichkeit eventuell andere geeignete bauliche Maßnahmen vorzusehen.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt:

1. die Absicht der Einschränkung des öffentlichen Verkehrs des Weges von der Bornower Feldstraße bis zum Ortsteil Kohlsdorf durch Teileinziehung gemäß § 8 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

2. die beabsichtigte Teileinziehung betrifft ganz bzw. teilweise folgende Grundstücke der Gemarkung Bornow, Flur 1, Flurstück 177 und Gemarkung Kohlsdorf, Flur 1, Flurstücke 59, 60, 61 und 276.  In der Anlage sind die betroffenen Grundstücke gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

3. Der Weg soll für den öffentlichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Öffentlicher Fahrrad- und Fußgängerverkehr, sowie der Verkehr von forst- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist zulässig.

4. Gemäß § 8 Abs. 3 BbgStrG ist die Teileinziehung an ein förmliches Verfahren gebunden. Die Teileinziehungsabsicht ist 3 Monate vor der Einziehung öffentlich bekannt zu machen. Danach erfolgt der Erlass der Verfügung einschließlich Rechtsbehelf durch die Stadt Beeskow und deren öffentliche Bekanntmachung.