Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 11.07.2017 den Ausbau der Bornower Feldstr.
als Mischverkehrsfläche ohne Gehweg beschlossen. Damit hat sie dem
mehrheitlichen Votum der Anlieger entsprochen. In der Begründung zum Beschluss
wurde bereits verwiesen, dass damit der Durchgangsverkehr auf der
Verbindungsstraße zwischen Bornow und Kohlsdorf eingeschränkt wird. In einer
Einwohnerversammlung beider Ortsteile am 30.11.2017 wurde dazu umfassend
informiert. Auch wurde über die am 27.09. durchgeführte Verkehrszählung
berichtet (siehe Anlage). Bereits am 14.09. lag eine ablehnende
Unterschriftensammlung (112 Unterzeichner) aus dem OT Kohlsdorf vor. Am 16.11.
folgte eine Unterschriftensammlung mit 23 Unterschriften aus dem OT Bornow.
Gegenstand der Einwohnerversammlung waren auch die unterschiedlichen Varianten,
wie die Verkehrseinschränkung erfolgen kann.
Bereits
in den Beratungen zum Straßenausbau der Bornower Feldstraße wurde über mögliche
verkehrseinschränkende Maßnahmen des anschließenden Weges nach Kohlsdorf
diskutiert. Im Bauausschuss wurden drei Varianten mit Aufstellung von Pollern
und eine Variante mit Ausschilderung vorgestellt. Zu den Varianten gab es auch
eine Abstimmung mit der Kreisverwaltung. In deren Ergebnis, bleibt es der Stadt
Beeskow freigestellt, wie sie den Zweck umsetzen will, da es sich hierbei um
eine sonstige Straße im Straßennetz der Stadt Beeskow handelt. Durch die
Verwaltung wird nunmehr vorgeschlagen, mit einer Beschilderung den
Durchgangsverkehr zu beschränken und das erforderliche Verfahren zur
Teileinziehung in Gang zu setzen. Alle Betroffenen haben dann Gelegenheit sich
zu der Absicht zu äußern, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird.
Bei
der vorgeschlagenen Lösung werden an beiden Enden des Weges Verkehrsschilder
aufgestellt, die den Durchgangsverkehr verbieten. Es sollen aber weiterhin der
öffentliche Fußgänger- und Radfahrverkehr und die Befahrbarkeit für land- und
forstwirtschaftliche Fahrzeuge möglich sein.
Ein
entsprechendes Teileinziehungsverfahren wird eingeleitet.
Es ist beabsichtigt, die Verkehrssituation nach einen ½ Jahr nach Umsetzung der Beschilderung zu prüfen und bei Erforderlichkeit eventuell andere geeignete bauliche Maßnahmen vorzusehen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt:
1.
die Absicht der Einschränkung des öffentlichen Verkehrs des Weges von der
Bornower Feldstraße bis zum Ortsteil Kohlsdorf durch Teileinziehung gemäß § 8
Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
2.
die beabsichtigte Teileinziehung betrifft ganz bzw. teilweise folgende
Grundstücke der Gemarkung Bornow, Flur 1, Flurstück 177 und Gemarkung
Kohlsdorf, Flur 1, Flurstücke 59, 60, 61 und 276. In der Anlage sind die betroffenen
Grundstücke gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3.
Der Weg soll für den öffentlichen Durchgangsverkehr gesperrt werden.
Öffentlicher Fahrrad- und Fußgängerverkehr, sowie der Verkehr von forst- und
landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist zulässig.
4. Gemäß § 8 Abs. 3 BbgStrG ist die Teileinziehung an ein förmliches Verfahren gebunden. Die Teileinziehungsabsicht ist 3 Monate vor der Einziehung öffentlich bekannt zu machen. Danach erfolgt der Erlass der Verfügung einschließlich Rechtsbehelf durch die Stadt Beeskow und deren öffentliche Bekanntmachung.