Begründung:
Gemäß § 20 Abs. 3 Brandenburgisches
Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG können Gemeinden
mit mehr als 2.500 bis zu 35.000
Einwohnern das Wahlgebiet in bis zu 4 Wahlkreise einteilen.
Die Entscheidung über die Anzahl und
Abgrenzung der Wahlkreise obliegt der Vertretung -
hier Zuständigkeit
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow gemäß § 21 BbgKWahlG
i.V.m. § 8 Brandenburgische
Kommunalwahlverordnung BbgKWahlV.
Aufgrund der positiven Erfahrungen bei
der Durchführung der vergangenen Kommunalwahlen
wird vorgeschlagen, wie bisher einen
Wahlkreis zu bilden. Der Wahlleiterin sind zu dieser
Festlegung bislang keine Kritiken oder
andere Hinweise von Wahlvorschlagsträgern bekannt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass für die Kommunalwahl am 26.05.2019 für das Wahlgebiet der Stadt Beeskow ein Wahlkreis gebildet wird.