Betreff
Beschluss über die Wahlkreiseinteilung zur Kommunalwahl 2019
Vorlage
BV/170/2018/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 20 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG können Gemeinden

mit mehr als 2.500 bis zu 35.000 Einwohnern das Wahlgebiet in bis zu 4 Wahlkreise einteilen.

Die Entscheidung über die Anzahl und Abgrenzung der Wahlkreise obliegt der Vertretung -

hier Zuständigkeit Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow gemäß § 21 BbgKWahlG

i.V.m. § 8 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung BbgKWahlV.

Aufgrund der positiven Erfahrungen bei der Durchführung der vergangenen Kommunalwahlen

wird vorgeschlagen, wie bisher einen Wahlkreis zu bilden. Der Wahlleiterin sind zu dieser

Festlegung bislang keine Kritiken oder andere Hinweise von Wahlvorschlagsträgern bekannt. 

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass für die Kommunalwahl am 26.05.2019 für das Wahlgebiet der Stadt Beeskow ein Wahlkreis gebildet wird.