Betreff
Berufung eines Wahlleiters der Stadt Beeskow und seines Stellvertreters für die Kommunalwahl 2019
Vorlage
BV/171/2018/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die landesweiten allgemeinen Kommunalwahlen finden am Sonntag, den 26. Mai 2019 zeitgleich

mit der Europawahl statt.

Gemäß § 15 Abs. 1 und 4 BbgKWahlG beruft die Vertretung für das Wahlgebiet – hier die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow für die Stadt Beeskow und deren Ortsteile einen Wahlleiter und seinen Stellvertreter. Nach § 2 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) muss die Berufung binnen drei Monaten nach der Bekanntgabe des Wahltages, jedoch spätestens fünf Monate vor dem Tage der allgemeinen Kommunalwahlen erfolgen. Die Berufung gilt für sämtliche kommunale Wahlen und Abstimmungen, die während der Amtszeit im Wahlgebiet durchgeführt werden.

Mit der Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters endet die Amtszeit des bisherigen Wahlleiters und seines Stellvertreters.

Für das Amt des Wahlleiters der Stadt Beeskow wird Frau Andrea Goldschmidt als Wahlleiterin und für das Amt des Stellvertreters wird Frau Kerstin Bartelt als stellvertretende Wahlleiterin vorgeschlagen. Beide sind in der laufenden Wahlperiode bereits in dieser Funktion tätig.

Frau Andrea Goldschmidt ist nicht im Wahlgebiet der Stadt Beeskow wohnhaft und erfüllt demnach nicht die Voraussetzungen des § 15Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlG. Jedoch eröffnet der

§ 15 Abs. 2 BbgKWahlG, dass ein Bediensteter einer amtsfreien Gemeinde auch dann zum Wahlleiter berufen werden kann, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt. Da Frau Goldschmidt Bedienstete der Stadt Beeskow ist, bestehen hinsichtlich ihrer Berufung demnach keine rechtlichen Bedenken. Frau Bartelt ist im Wahlgebiet der Stadt Beeskow wohnhaft und somit auch wahlberechtigt, gleichzeitig ist sie Bedienstete der Stadt Beeskow. Somit sind die Voraussetzungen des § 15 BbgKWahlG erfüllt und es bestehen hinsichtlich ihrer Berufung ebenfalls keine rechtlichen Bedenken. 

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließen für die Kommunalwahl am 26.05.2019 die Berufung von Frau Andrea Goldschmidt zur Wahlleiterin der

Stadt Beeskow und Frau Kerstin Bartelt zur stellvertretenden Wahlleiterin der Stadt Beeskow.