Betreff
Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der Sanierungssatzung "Beeskower Altstadt"
Vorlage
BV/172/2018/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Beeskower Altstadt“ ist am 06.04.2001 in Kraft getreten. Die Erweiterung des Sanierungsgebietes wurde zum 15.11.2006 in Kraft gesetzt.

Gemäß Überleitungsvorschrift § 235(4) BauGB sind Sanierungssatzungen, die vor dem 01.01.2007 bekannt gemacht wurden, spätestens zum 31.Dezember 2021 aufzuheben, es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt worden.

Im Juni 2018 wurde durch die Sanierungsbeauftragte in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung die städtebauliche Zielplanung fortgeschrieben. Darin wurden die bereits erreichten Ziele benannt und die noch erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zusammengestellt. Diese wurden als Fortschreibung des Sanierungsplans am 03.07.2018 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Es wird eingeschätzt, dass für die Umsetzung dieser Maßnahmen noch mindestens ein Zeitraum bis zum 31.12.2025 benötigt wird. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung „Beeskower Altstadt“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis spätestens zum 31.12.2025 zu verlängern.