Begründung:
Die
Abgeordneten haben sich in mehreren Beratungen bereits intensiv mit der o.a.
Problematik beschäftigt. Wegen des erheblichen Gefahrenpotenzials insbesondere
für den Schulweg der Kinder zur Bushaltestelle wurde die Verwaltung beauftragt,
eine gemeinsame Baumaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Errichtung
eines Geh- und Radweges vorzubereiten. In dieser Baumaßnahme muss auch die
Straßenbeleuchtung vollständig erneuert werden. Am 25.02.2014 findet eine
Anwohnerversammlung zu dieser Thematik statt. Danach wird sich eine Befragung
der betroffenen Anlieger anschließen. Das Projekt, die Ergebnisse der Bürgerversammlung
und die voraussichtlichen Beitragshöhen werden in der Sitzung des HFA
dargestellt.
Wegen der erheblichen Beitragsbelastung für die Anlieger und der großen öffentlichen Bedeutung, schlägt die Verwaltung eine Änderung der entsprechenden Satzung zu Lasten des kommunalen Haushaltes vor. Dabei ist der gesetzliche Rahmen zu beachten. Dieser wurde in der beiliegenden Anlage durch Herrn Rechtsanwalt Hirschberg dargestellt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der
HFA empfiehlt grundsätzlich die Durchführung der gemeinsamen Baumaßnahme eines
Geh- und Radweges in der Ortslage Bornow, entlang der Bundesstraße mit dem
Landesbetrieb Straßenwesen bei gleichzeitiger Erneuerung der
Straßenbeleuchtung. Für diese Maßnahme sind auf Grundlage der Kommunalen
Satzungen Beiträge zu erheben.
Der
HFA beauftragt die Verwaltung zur Stadtverordnetenversammlung folgende
Beschlüsse vorzubereiten:
1)
Grundsatzbeschluss zur Baumaßnahme
2)
Änderung der Beitragssatzung BauGB-Erhöhung des kommunalen Anteils für
Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen mit 30% Stadt/ 70% Anlieger
3)
Beschluss zum Ausbauprogramm für einen gemeinsamen Geh- Radweg mit einer
Beitragserhebung für den Anteil Gehweg (mit anteiliger Entwässerung) mit einem
Anliegeranteil von 70%
4) Beschluss zum Ausbauprogramm für die Straßenbeleuchtung gemäß KAG (mit einem Anliegeranteil von 50%)