Begründung:
Im
Zusammenhang mit den Abstimmungen zu den neuen Entwicklungen und Projekten des
ansässigen Spanplattenwerkes, der Sonae Arauco Beeskow GmbH, wurde dargelegt,
dass zukünftig die Zufahrt der LKW´s im Kreuzungsbereich zur Industriestraße erfolgt.
In der Arbeitsgruppe Verkehr der SVV wurde der Vorschlag unterbreitet, den im
Lageplan dargestellten Bereich der Radinkendorfer Straße für den öffentlichen
Verkehr einzuziehen und dem Betriebsgelände zuzuordnen. Der Verkehr in Richtung
Radinkendorf kann dann nur über die Industriestraße oder Charlottenhof
erfolgen.
Diese Verkehrsregelung soll von der Verwaltung geprüft und mit der Verkehrsbehörde abgestimmt werden. Das Ergebnis der Prüfung wird zur Abstimmung der weiteren Verfahrensweise den Stadtverordneten vorgestellt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Verwaltung prüft, ob ein Teilbereich der Radinkendorfer Straße als
Betriebsgelände für die Firma Sonae Arauco Beeskow GmbH eingezogen werden kann
und der Verkehr entsprechend umgeleitet bzw. anders geführt wird.
Neben den zu beteiligenden Behörden sind in die Prüfung in geeigneter Weise, die Anwohner der Radinkendorfer Straße, der Kolonie und anderer angrenzender Straßen sowie der Ortsteil Radinkendorf einzubeziehen.