Begründung:
Im
Rahmen von intensiven Diskussionen 2013/2014 zur Ansiedlung eines
produzierenden Gewerbebetriebes im Charlottenhof wurde deutlich, dass der
Standort Beeskow nicht unerhebliche Nachteile gegenüber anderen
Wirtschaftsstandorten im Umfeld aufweist. Dazu zählen insbesondere höhere
Fördersätze des Landes Brandenburg in RWK (Regionale Wachstumskerne) und die
Anbindung an die Autobahn.
Um diese Nachteile zumindest teilweise zu kompensieren, wurde die Verwaltung beauftragt eine entsprechende Förderrichtlinie zu erarbeiten. Diese Richtlinie wurde ähnlich der Eigenheimförderrichtlinie gestaltet. Damit ist die Finanzierung des jeweiligen Zuschusses pro Arbeitsplatz immer aus den jeweiligen Kauferträgen zu finanzieren.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten der Stadt Beeskow beschließen die beiliegende Förderrichtlinie zur gewerblichen Ansiedlung in Beeskow.