Betreff
Übertragung der Aufgaben der Vollstreckungsbehörde (Außendienst) auf den Landkreis Oder-Spree
Vorlage
BV/186/2018/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadt Beeskow ist an den LOS mit der Bitte herangetreten, einen Teilbereich der Aufgaben der Vollstreckung (Außendienst) durch den Landkreis wahrnehmen zu lassen.

Die Anzahl der Vollstreckungsfälle im Außendienst hat sich in den letzten Jahren erheblich reduziert, da der überwiegende Teil der Vollstreckungsfälle über den Innendienst (Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Versteigerungen, …) abgewickelt wird. Da der Mitarbeiter im Außendienst im Jahr 2019 in die Ruhephase der Altersteilzeit wechselt, sollen durch die Bündelung der Aufgaben beim Landkreis Synergieeffekte genutzt werden. Diesen Weg sind bereits andere Gemeinden gegangen.

 

Für die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt eine Kostenerstattung in Form einer Fallpauschale, die jährlich angepasst wird.

 

Die Aufgabenübertragung soll durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt werden. Der Entwurf wurde durch das Rechtsamt des Landkreises erarbeitet und mit der Stadt abgestimmt.   


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Stadt Beeskow mit dem Landkreis Oder-Spree eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur teilweisen Wahrnehmung der Aufgaben der Stadt Beeskow als Vollstreckungsbehörde nach § 17 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 8 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGB) durch den Landkreis Oder-Spree abschließt.