Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Brandenburgisches
Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) i.V.m. dem Gesetz über Aufbau und Befugnisse der
Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz-OBG) §§ 24 ff. in den jeweils gültigen
Fassungen dürfen abweichend von § 3 (2) Nr. 1 Verkaufsstellen aus Anlass von
besonderen Ereignissen an jährlich höchstens fünf Sonn- und Feiertagen in der
Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein. Diese Tage können per
ordnungsbehördliche Verordnung durch die Ordnungsbehörde festgesetzt werden.
Die Interessengemeinschaft Innenstadt
(IGIS) und der Mittelstandsverein Beeskow hat für das Jahr 2019 insgesamt 4 Termine anhängig eines besonderen
Ereignisses – Frühlingsmarkt, Herbstmarkt, Weihnachtsmarkt und „Weihnachtliches
Beeskow“ am 3. Advent mit einem Eisbahnevent- vorgeschlagen und festgelegt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließen die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Beeskow, einschließlich ihrer Ortsteile zur Genehmigung von weiteren verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2019.