Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt den Entwurf der
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 54 im Parallelverfahren mit dem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. G 13 „Photovoltaikanlage Rieselfelder“. Der
Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Datum der Auslegung sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Anregungen
während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Der
Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.