Betreff
Auslegung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 54 im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. G 13 "Photovoltaikanlage Rieselfelder"
Vorlage
BV/032/2014/I
Art
Beschlussvorlage

Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 54 im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. G 13 „Photovoltaikanlage Rieselfelder“. Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Datum der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.