Betreff
Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 13 "Photovoltaikanlage Rieselfelder"
Vorlage
BV/033/2014/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11.12.2013 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer Planauslage vom 27.01.14 – 07.02.14 durchgeführt.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Scheiben vom 13.01.14 durchgeführt und entsprechende Bedenken oder Anregungen in die vorliegende Planung eingearbeitet.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 13 „Photovoltaikanlage Rieselfelder“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.