Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 11.12.2013 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer Planauslage vom 27.01.14 –
07.02.14 durchgeführt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Scheiben vom 13.01.14 durchgeführt und entsprechende Bedenken oder Anregungen in die vorliegende Planung eingearbeitet.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 13 „Photovoltaikanlage
Rieselfelder“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB
aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.