Betreff
Straßenbezeichnung für das Wohngebiet "Südwald"
Vorlage
BV/019/2019/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. W 21 „Südwald“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern geschaffen. Derzeit wird die Erschließung durchgeführt. Voraussetzung für die Bearbeitung der Medienanschlüsse und der Bauanträge ist eine Straßenbezeichnung und die Nummerierung der Grundstücke. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den Straßennamen für das neue Wohngebiet „Südwald“ wie folgt:

 

                                               Am Südwald      oder      Fledermausweg.