Betreff
Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/034/2014/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Für den Bereich Friedhofs- und Bestattungswesen wurden die Erträge und Aufwendungen ermittelt und daraus die Gebühren neu kalkuliert. Die letzte Kalkulation ist bereits mehrere Jahre her. Da grundsätzlich eine Kostendeckung erfolgen soll, ist die Überarbeitung der Gebühren notwendig.

 

Erläuterung zur Gebührenkalkulation: Für die Gebührenkalkulation erfolgte zunächst eine vereinfachte Nachkalkulation für die Jahre 2009 - 2013 (A – E). Dabei wurden im Wesentlichen die Bereiche aus dem Produktbereich Friedhof heraus genommen, die nicht Bestandteil der Gebührenkalkulation sind (Friedhöfe Ortsteile, Kriegsgräber, Jüdischer Friedhof). Das Ergebnis dieser 5 Jahre wurde in der Anlage F dargestellt. Dabei wird deutlich, dass der Friedhof in diesen fünf Jahren ein jährliches Defizit von ca. 42.000,00 € (Mittelwert) verursacht hat. Aus dem Durchschnitt dieser Jahre wurden die Kalkulationsgrundlagen für die Jahre 2014 und 2015 ermittelt. Sofern grundsätzliche Änderungen in der Bewirtschaftung erfolgten (z.B. Neubau Toilette) wurde der Mittelwert lediglich über drei Jahren gebildet.

 

 

In der eigentlichen Kalkulation (G1- G3) wurden dann weiterhin die Verzinsung des Eigenkapitals und eine Korrektur der Rechnungsabgrenzungsposten der Vorjahre berücksichtigt. Im Ergebnis würde sich ein durch Gebühren zudeckendes Defizit für das Jahr 2015 von 78.368,18 € ergeben. Diesem Defizit wurden zunächst die kalkulierten Einnahmen aus Grabverkäufen/ Grabverlängerungen auf der Grundlage der bisherigen Gebühren und der durchschnittlichen Verkäufe gegenüber gestellt (H - 40.780,00 €).

 

Weiterhin werden die Erträge aus laufenden sonstigen Gebühren (z.B. Nutzung der Trauerhalle) in Höhe von 4.319,00 € abgezogen.

 

Das verbleibende Defizit (2015) von 33.269,18 € wäre aus laufenden Gebühren oder aus einer Gebührenerhöhung der Grabverkäufe zu decken. Da die Ursache für das Defizit im Bereich des Friedhofes in den hohen Unterhaltungskosten liegt (Pflege der Freiflächen, Baumschnitt, Unterhaltung/ Verbrauchskosten Toilette), schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der laufenden Gebühren und der Gebühren für die Bestattungsarten vor, die in der einmaligen Gebühr die Unterhaltung während der Nutzungszeit enthalten (UGA, Naturnahebestattung).

In der Variante 1 ergeben sich gegenüber der Vorlage im HFA geringere Gebührenerhöhungen, da auf Hinweis des HFA die Personalkosten neu kalkuliert wurden. Die zuständige Mitarbeiterin ist lediglich mit den tatsächlichen Stundenanteilen enthalten. Zusätzlich wurde die Vertretung und die sonstige Verwaltungsleitung (KGSt Anlage I) berücksichtigt.

 

Der HFA hat die Verwaltung beauftragt weitere Varianten vorzuschlagen.

 

In der Variante 2 wurde dieses Defizit vollständig bei Grabverkäufen berücksichtigt, die laufende Gebühr erhöht sich nicht.

 

In der Variante 3 wurde das Defizit auf beide Gebührenarten verteilt.

 

 In der Anlage I sind Vergleichswerte anderer Gemeinden enthalten.   

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten der Stadt Beeskow beschließen die Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Beeskow für die Friedhöfe Hauptfriedhof, Kietzer Friedhof und Bahrensdorfer Friedhof.