Begründung:
Für
den Bereich Friedhofs- und Bestattungswesen wurden die Erträge und Aufwendungen
ermittelt und daraus die Gebühren neu kalkuliert. Die letzte Kalkulation ist
bereits mehrere Jahre her. Da grundsätzlich eine Kostendeckung erfolgen soll,
ist die Überarbeitung der Gebühren notwendig.
Erläuterung
zur Gebührenkalkulation: Für die Gebührenkalkulation erfolgte zunächst eine
vereinfachte Nachkalkulation für die Jahre 2009 - 2013 (A – E). Dabei wurden im
Wesentlichen die Bereiche aus dem Produktbereich Friedhof heraus genommen, die
nicht Bestandteil der Gebührenkalkulation sind (Friedhöfe Ortsteile,
Kriegsgräber, Jüdischer Friedhof). Das Ergebnis dieser 5 Jahre wurde in der
Anlage F dargestellt. Dabei wird deutlich, dass der Friedhof in diesen fünf
Jahren ein jährliches Defizit von ca. 42.000,00 € (Mittelwert) verursacht hat.
Aus dem Durchschnitt dieser Jahre wurden die Kalkulationsgrundlagen für die
Jahre 2014 und 2015 ermittelt. Sofern grundsätzliche Änderungen in der
Bewirtschaftung erfolgten (z.B. Neubau Toilette) wurde der Mittelwert lediglich
über drei Jahren gebildet.
In
der eigentlichen Kalkulation (G1- G3) wurden dann weiterhin die Verzinsung des
Eigenkapitals und eine Korrektur der Rechnungsabgrenzungsposten der Vorjahre
berücksichtigt. Im Ergebnis würde sich ein durch Gebühren zudeckendes Defizit
für das Jahr 2015 von 78.368,18 € ergeben. Diesem Defizit wurden zunächst die
kalkulierten Einnahmen aus Grabverkäufen/ Grabverlängerungen auf der Grundlage
der bisherigen Gebühren und der durchschnittlichen Verkäufe gegenüber gestellt
(H - 40.780,00 €).
Weiterhin
werden die Erträge aus laufenden sonstigen Gebühren (z.B. Nutzung der
Trauerhalle) in Höhe von 4.319,00 € abgezogen.
Das
verbleibende Defizit (2015) von 33.269,18 € wäre aus laufenden Gebühren oder
aus einer Gebührenerhöhung der Grabverkäufe zu decken. Da die Ursache für das
Defizit im Bereich des Friedhofes in den hohen Unterhaltungskosten liegt
(Pflege der Freiflächen, Baumschnitt, Unterhaltung/ Verbrauchskosten Toilette),
schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der laufenden Gebühren und der Gebühren
für die Bestattungsarten vor, die in der einmaligen Gebühr die Unterhaltung
während der Nutzungszeit enthalten (UGA, Naturnahebestattung).
In
der Variante 1 ergeben sich gegenüber der Vorlage im HFA geringere
Gebührenerhöhungen, da auf Hinweis des HFA die Personalkosten neu kalkuliert
wurden. Die zuständige Mitarbeiterin ist lediglich mit den tatsächlichen
Stundenanteilen enthalten. Zusätzlich wurde die Vertretung und die sonstige
Verwaltungsleitung (KGSt Anlage I) berücksichtigt.
Der
HFA hat die Verwaltung beauftragt weitere Varianten vorzuschlagen.
In
der Variante 2 wurde dieses Defizit vollständig bei Grabverkäufen
berücksichtigt, die laufende Gebühr erhöht sich nicht.
In
der Variante 3 wurde das Defizit auf beide Gebührenarten verteilt.
In der Anlage I sind Vergleichswerte anderer
Gemeinden enthalten.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten der Stadt Beeskow beschließen die Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Beeskow für die Friedhöfe Hauptfriedhof, Kietzer Friedhof und Bahrensdorfer Friedhof.