Betreff
Verfahren bei Vergaben über 20.000 Euro durch den Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage
BV/043/2019/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadt Beeskow vergibt jährlich Aufträge von mehr als 6 Millionen Euro. Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt in der Regel in Einzellosen. Dadurch sind zahlreiche Vergabeentscheidungen oberhalb von 20.000 Euro erforderlich. Um eine zügige Auftragsvergabe zu gewährleisten, reichen die planmäßigen Sitzungen des HFA nicht aus.

Das in der vergangenen Wahlperiode gewählte Verfahren hat sich bewährt, muss aber kommunalrechtlich abgesichert sein. Deshalb bedarf es einer Anpassung der Geschäftsordnung.   


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass

 

1) für Sitzungen, in denen Aufträge über 20.000 Euro vergeben werden sollen, in § 18

Absatz 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung eine verkürzte Ladungsfrist von 5 vollen Tagen vor dem Sitzungstag vorgesehen wird.

 

2) Alternativ zu Punkt 1 besteht die Möglichkeit,  dass den Mitgliedern des HFA die Unterlagen per Email zugestellt werden und sie ihre Zustimmung oder Ablehnung auf demselben Wege erklären. Die so gefassten Vergabeentscheidungen bedürfen der nachträglichen Genehmigung in der darauf folgenden planmäßigen Sitzung des HFA.

Sofern ein Mitglied des HFA im konkreten Verfahren Erörterungsbedarf hat, ist entsprechend Punkt 1 zu verfahren.