Begründung:
Die
Stadt Beeskow vergibt jährlich Aufträge von mehr als 6 Millionen Euro. Die
Ausschreibung und Vergabe erfolgt in der Regel in Einzellosen. Dadurch sind
zahlreiche Vergabeentscheidungen oberhalb von 20.000 Euro erforderlich. Um eine
zügige Auftragsvergabe zu gewährleisten, reichen die planmäßigen Sitzungen des
HFA nicht aus.
Das in der vergangenen Wahlperiode gewählte Verfahren hat sich bewährt, muss aber kommunalrechtlich abgesichert sein. Deshalb bedarf es einer Anpassung der Geschäftsordnung.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass
1)
für Sitzungen, in denen Aufträge über 20.000 Euro vergeben werden sollen, in §
18
Absatz
2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung eine verkürzte
Ladungsfrist von 5 vollen Tagen vor dem Sitzungstag vorgesehen wird.
2)
Alternativ zu Punkt 1 besteht die Möglichkeit,
dass den Mitgliedern des HFA die Unterlagen per Email zugestellt werden
und sie ihre Zustimmung oder Ablehnung auf demselben Wege erklären. Die so
gefassten Vergabeentscheidungen bedürfen der nachträglichen Genehmigung in der
darauf folgenden planmäßigen Sitzung des HFA.
Sofern ein Mitglied des HFA im konkreten Verfahren Erörterungsbedarf hat, ist entsprechend Punkt 1 zu verfahren.