Betreff
Widmung eines Teilstücks der "Fürstenwalder Straße"
Vorlage
BV/051/2019/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Rahmen Planung für die Neuordnung und Erweiterung des Einkaufszentrums Nord, beantragt der Eigentümer die öffentliche Widmung der Zufahrtsstraße. Diese Straße führt von der Fürstenwalder Straße zum vorhandenen Einkaufszentrum. Durch die Widmung erhält dieses Teilstück der „Fürstenwalder Straße“ die Eigenschaft einer sonstigen öffentlichen Straße und kann in das Straßenverzeichnis der Stadt Beeskow aufgenommen werden. Es verbleibt aber im Privateigentum, so dass der Eigentümer weiterhin für die Unterhaltung zuständig ist. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die in der Anlage beigefügte Widmungsverfügung. Das dargestellte Teilstück der „Fürstenwalder Straße“ wird als sonstige öffentliche Straße gewidmet. Das Grundstück ist Eigentum der EKZB GmbH, diese hat die öffentliche Widmung beantragt. Der Eigentümer bleibt Baulastträger und ist weiterhin für die Unterhaltung zuständig.