Begründung:
Durch
die umfangreichen Erdarbeiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und der
Altlastenentsorgung im Plangebiet, erfolgten Veränderungen der
Geländeoberkante. Die im Bebauungsplan dargestellten ehemaligen Höhenpunkte
(Bestandsvermessung), sind nicht mehr vorhanden.
Da im Bauantragsverfahren immer noch Bezug auf die ursprünglichen Geländehöhen genommen wird, gibt es hier Probleme bei der Erteilung von Baugenehmigungen bzw. bei der Bearbeitung von Bauanzeigen. Durch die Festlegung einer neuen Bezugshöhe ergeben sich insbesondere bei den geplanten Auffüllungen der Bauparzellen weniger Probleme in den Baugenehmigungsverfahren. Das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB wird durchgeführt, da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt wird.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 21 „Südwald“ dahingehend, dass für das gesamte Plangebiet Bezugshöhen festgesetzt werden. Als Bezugshöhe für die jeweiligen Baugrundstücke gilt die Höhenlage der neu hergestellten Erschließungsstraße in der Mitte der gemeinsamen Grenze des Baugrundstücks mit der Verkehrsfläche dieser Straße. Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.