Betreff
Straßenbau Erschließungsanlage Im Luch 1. BA im Abschnitt vom Bahnübergang Im Luch bis zur Brücke über den Stadtluchgraben - Abschnittsbildung, Kostenspaltung und Ausbauprogramm
Vorlage
BV/066/2019/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

- die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts als Betonbauweise hergestellt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01, so dass sich tiefe Senken gebildet haben, in denen sich das Oberflächenwasser sammelt. Der Beton ist stark gerissen und gebrochen. Einige Stellen wurden im Rahmen von Reparaturarbeiten durch Betonsteinpflaster ersetzt. Die Fahrbahn entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Hauptverkehrsstraße.

- die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das anfallende Oberflächenwasser im Seitenbereich und in den offenen Fugen der Betonplatten versickerte.

- die Teileinrichtung Gehweg war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts im Abschnitt vom Bahnübergang bis zur Brücke über den Stadtluchgraben einseitig auf der nordöstlich der Fahrbahn gelegenen Seite vorhanden. Die Oberfläche war teilweise mit Betonsteinpflaster und teilweise mit Betongehwegplatten befestigt. Da die Betongehwegplatten bereits stark zerstört waren, wurden sie im Rahmen von Reparaturarbeiten durch Betonsteinpflaster ersetzt. Der Gehweg einschließlich Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01.

- die Grundstückszufahrten sind mit unterschiedlichen Materialien (z.B. Betonsteinpflaster und Natursteinpflaster) befestigt. Sie müssen höhenmäßig der neuen Fahrbahn und dem neuen Gehweg angepasst werden. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01 und muss ebenfalls erneuert werden.

- die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus Stahlmasten mit Ansatzleuchten. Die Masten sind stark verrostet und ihr Abstand untereinander beträgt 35 – 50 m. Die Beleuchtungsanlage entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Haupterschließungsstraße.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Erschließungsanlage bestehend aus:

-          der Straße Im Luch im Abschnitt vom Bahnübergang Im Luch bis zur Brücke über den Stadtluchgraben

erneuert, erweitert und verbessert wird.

Die Erschließungsanlage wird als Haupterschließungsstraße (Sammelstraße) ausgebaut.

 

Der Neubau der Brücke über den Stadtluchgraben in der Straße Im Luch wurde im Jahr 2004 beendet. Die Brücke stellt die Abgrenzung zwischen den § 34 BauGB (auch Innenbereich genannt) und § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich – kurz Außenbereich) dar. Der 2. BA wurde 2016/2017 als Bauabschnitt gemeinsam mit dem Luchplatz 3. BA fertiggestellt.

- die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01) in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt.

- die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den „Stadtluchgraben“. Vor dem Auslauf ist eine Sedimentationsanlage einzubauen.

- die Teileinrichtung Gehweg wird einseitig der Fahrbahn in Betonsteinpflaster mit einem der Richtlinien entsprechenden Unterbau hergestellt. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Granithochborde. Im Abschnitt vom Bahnübergang Im Luch bis zur Brücke über den Stadtluchgraben auf der nordöstlich der Fahrbahn gelegenen Seite wird der Gehweg in einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich eines 0,50 m breiten Sicherheitsstreifens hergestellt. Der Oberstreifen zwischen Grundstücksgrenze mit Einfriedung und Gehweg wird mit Mosaikpflaster befestigt, im Grünbereich erhält der Gehweg einen 0,50 m – 1,00 m breiten Bankettstreifen.

-die Grundstückszufahrten erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

- die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.