Begründung:
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die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden
des Beitritts als Betonbauweise hergestellt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt.
Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01, so dass sich tiefe
Senken gebildet haben, in denen sich das Oberflächenwasser sammelt. Der Beton
ist stark gerissen und gebrochen. Einige Stellen wurden im Rahmen von
Reparaturarbeiten durch Betonsteinpflaster ersetzt. Die Fahrbahn entspricht
nicht mehr den Anforderungen einer Hauptverkehrsstraße.
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die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung
war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so
hergestellt, dass das anfallende Oberflächenwasser im Seitenbereich und in den offenen
Fugen der Betonplatten versickerte.
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die Teileinrichtung Gehweg war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden
des Beitritts im Abschnitt vom Bahnübergang bis zur Brücke über den
Stadtluchgraben einseitig auf der nordöstlich der Fahrbahn gelegenen Seite
vorhanden. Die Oberfläche war teilweise mit Betonsteinpflaster und teilweise
mit Betongehwegplatten befestigt. Da die Betongehwegplatten bereits stark
zerstört waren, wurden sie im Rahmen von Reparaturarbeiten durch
Betonsteinpflaster ersetzt. Der Gehweg einschließlich Unterbau entspricht nicht
mehr den Anforderungen der RStO 01.
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die Grundstückszufahrten sind mit unterschiedlichen Materialien (z.B.
Betonsteinpflaster und Natursteinpflaster) befestigt. Sie müssen höhenmäßig der
neuen Fahrbahn und dem neuen Gehweg angepasst werden. Der Unterbau entspricht
nicht mehr den Anforderungen der RStO 01 und muss ebenfalls erneuert werden.
- die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus Stahlmasten mit Ansatzleuchten. Die Masten sind stark verrostet und ihr Abstand untereinander beträgt 35 – 50 m. Die Beleuchtungsanlage entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Haupterschließungsstraße.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Erschließungsanlage bestehend aus:
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der
Straße Im Luch im Abschnitt vom Bahnübergang Im Luch bis zur Brücke über den
Stadtluchgraben
erneuert,
erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Haupterschließungsstraße (Sammelstraße) ausgebaut.
Der
Neubau der Brücke über den Stadtluchgraben in der Straße Im Luch wurde im Jahr
2004 beendet. Die Brücke stellt die Abgrenzung zwischen den § 34 BauGB (auch
Innenbereich genannt) und § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich – kurz
Außenbereich) dar. Der 2. BA wurde 2016/2017 als Bauabschnitt gemeinsam mit dem
Luchplatz 3. BA fertiggestellt.
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die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung
des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01) in Betonsteinpflaster hergestellt
und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer
durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt.
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die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung
erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten
Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den
„Stadtluchgraben“. Vor dem Auslauf ist eine Sedimentationsanlage einzubauen.
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die Teileinrichtung Gehweg wird einseitig der Fahrbahn in Betonsteinpflaster
mit einem der Richtlinien entsprechenden Unterbau hergestellt. Die Abgrenzung
zur Fahrbahn erfolgt durch Granithochborde. Im Abschnitt vom Bahnübergang Im
Luch bis zur Brücke über den Stadtluchgraben auf der nordöstlich der Fahrbahn
gelegenen Seite wird der Gehweg in einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m
zuzüglich eines 0,50 m breiten Sicherheitsstreifens hergestellt. Der
Oberstreifen zwischen Grundstücksgrenze mit Einfriedung und Gehweg wird mit
Mosaikpflaster befestigt, im Grünbereich erhält der Gehweg einen 0,50 m – 1,00
m breiten Bankettstreifen.
-die
Grundstückszufahrten erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und
werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
- die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.