Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 16.10.2018 die Aufstellung des
Bebauungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form
einer Planauslage vom 23.04.2019 – 10.05.2019 durchgeführt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden uns sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 11.04.2019 durchgeführt und entsprechende Bedenken und Anregungen in die vorliegende Planung eingearbeitet.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. M 11 „Raßmannsdorfer Straße“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.