Begründung:
Im Planverfahren des Bebauungsplanes Nr. K 3
„Windpark Schneeberg“ wird derzeit die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Trägerbeteiligung durchgeführt. Nach Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen werden der Planentwurf und die entsprechenden Erläuterungen und
Berichte erarbeitet und für den nächsten Verfahrensschritt vorbereitet.
Da das Verfahren zur Inkraftsetzung des Teilregionalplanes der Regionalen Planungsgemeinschaft Voraussetzung für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens war, hat es zeitliche Verzögerungen gegeben. Aus diesem Grund ist zur Sicherung des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre um 1 Jahr erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Satzung über die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. K 3 „Windpark Schneeberg“ um ein weiteres Jahr entsprechend dem beiliegenden Satzungsentwurf.