Betreff
Erörterung Änderung des Grundsteuergesetzes
Vorlage
IV/113/2020/II
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Durch eine Änderung des Grundsteuergesetzes ist es ab dem 01.01.2025 möglich, baureife Grundstücke mit einer höheren Grundsteuer zu belasten (gesonderter Hebesatz), um den Druck im Rahmen der Baulandmobilisierung auf Innenbereichsflächen zu erhöhen.

Hierzu soll eine erste Verständigung mit dem HFA erfolgen.

 


Anlagenverzeichnis: