Betreff
Erörterung Änderung des Grundsteuergesetzes
Vorlage
IV/113/2020/II
Art
Informationsvorlage
Sachverhalt:
Durch
eine Änderung des Grundsteuergesetzes ist es ab dem 01.01.2025 möglich,
baureife Grundstücke mit einer höheren Grundsteuer zu belasten (gesonderter
Hebesatz), um den Druck im Rahmen der Baulandmobilisierung auf
Innenbereichsflächen zu erhöhen.
Hierzu
soll eine erste Verständigung mit dem HFA erfolgen.
Anlagenverzeichnis: